Arbeitsrecht 15.02.2012
Unfall mit Betriebs-LKW- Beteiligung des Arbeitnehmers am Schaden bei grober Fahrlässigkeit
Wenn ein noch unerfahrener Lkw-Fahrer einen Verkehrsunfall durch überhöhte Geschwindigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat, ist nach Auffassung des LAG Kiel, Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 241/11 der Schadensausgleichsanspruch des Arbeitgebers auf vier Monatsgehälter zu begrenzen, wenn der Monatslohn des Fahrers bei 1.300,-- € brutto lag.
LAG Kiel, Urteil vom 14.09.2011 – 3 Sa 241/11
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