Philosophie
Wir fühlen uns verpflichtet, unsere Mandanten zu begeistern.
Damit ist zum einen gemeint, dass wir unseren Mandanten durch die Zurverfügungstellung von Beratung und Betreuung der Rechtsberatung allumfassend eine fachlich hochqualifizierte und untereinander abgestimmte, weil intensiv verzahnte, Beratung bieten wollen. Zum anderen haben wir es uns zum Ziel gemacht, unser Klientel wirtschaftlich, effizient und kostengünstig zu beraten.
Folgenden Eigenschaften bei der Beratung und Betreuung unseres Klientels fühlen wir uns besonders verpflichtet.
- pro-aktives, dynamisches Handeln
- vorausschauendes, präventives Denken und Handeln
- wirtschaftliches, effizientes Denken
- kompetentes und zielsicheres Handeln
- sportliches und sicheres Auftreten
- Konflikte vermeiden aber immer das Ziel und das Interesse des Mandanten im Auge haben
Wir wollen unserem Klientel ein größtmögliches Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen:
- Zusendung von alle 2 Monate erscheinenden Newslettern zu den Schwerpunktbereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Verkehrsrecht;
- regelmäßig stattfindende Inhouse-Vorträge für Mandanten und Nicht-Mandanten zu rechtlichen Themen;
- gesellschaftliches und soziales Engagement der Berufsträger;
- regelmäßiges Auftreten in der Öffentlichkeit, insbesondere auch durch Vorträge, Publikationen und redaktionelle Beiträge in Fachzeitschriften und in der Presse;
- Sponsoring für sportliche und kulturelle Veranstaltungen;
- jederzeit transparentes Prozess- und Verfahrensverhalten der Berufsträger
Für uns genießt das persönliche Gespräch mit unserem Kunden höchste Priorität. Wir sind stets bemüht auch kurzfristig mit Ihnen eine Terminvereinbarung zu treffen. Um die Kontaktaufnahme und die notwendigen Besprechungen zur Mandatsbearbeitung effizient zu gestalten, nutzen wir moderne Kommunikationstechnik, gerade um den Austausch von Informationen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Oberste Priorität der Rechtsanwaltskanzlei Merz ist das problemorientierte, effiziente und wirtschaftlich durchdachte Handeln im Umgang mit den Anliegen der Mandantschaft. Hierbei erfolgt eine umfassende und zielorientierte Betreuung der Mandantschaft sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich. Neben der Vertretung der Mandantschaft hat es sich die Rechtsanwaltskanzlei Merz zur Aufgabe gemacht, durch intensive und sorgfältig abgestufte Beratung die Mandantschaft zu präventiven Denken zu verhelfen und somit frühzeitig juristische Problemschwerpunkte zu vermeiden.
Pro-forma-Kündigungsschutzklage lässt Abfindung nicht entfallen, Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern -5 Sa 239/10- [mehr]
Überstunden - unwirksame Klausel führt zur Vergütung, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 765/10[mehr]
Abmahngefahr bei Zusätzen in der Widerrufsbelehrung, Landgericht Kiel, Urteil vom 09.07.2010 - AZ 14 O 22/10 [mehr]


