Profil

Rechtsanwalt Dieter Merz ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Merz. Als Rechtsanwalt ist er seit 1985 zugelassen, zudem ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist ferner Gründer von zahlreichen Organisationen, Verbänden und Vereinen.
Des Weiteren zeichnen ihn seine langjährigen Erfahrungen als Aufsichtsratsvorsitzender und Gemeinderat sowie seine Mitgliedschaft im Vorstand von Vereinen aus. Unter seine Tätigkeitsschwerpunkte fallen Arbeitsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie Verkehrs- und Vertragsrecht. Weiterhin weist Rechtsanwalt Dieter Merz u.a. weitere Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht, sozialen Organisationen, Gewerbeverein, auf und publiziert Schriftenreihen im Arbeitsrecht sowie zahlreiche Fachartikel in der örtlichen Presse. Ferner ist er Leseranwalt der Sächsischen Zeitung und gestaltet den Online Ratgeber von SZ-Jobs.
Zudem hält er vielfach Fachvorträge, leitet arbeitsrechtliche Workshops und ist Referent im Expertenteam der Dresden International University. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut er schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchenbereiche, vom kleinen Einzelunternehmerbetrieb bis hin zu Kapitalgesellschaften, Kommunen, soziale Träger sowie Angehörige freier Berufe. Ferner kann Herr Rechtsanwalt Merz auf erfolgreiche Beratungen bis hin zur Prozessvertretungen von Managern, Führungspersonal und leitenden Angestellten verweisen.

Rechtsanwalt Tobias Stöhr studierte Rechtswissenschaft an der TU-Dresden. Im Rahmen seiner Ausbildung legte Rechtsanwalt Stöhr sowohl das erste, als auch das zweite Staatsexamen, ab.
Herr Stöhr war während seiner Referendarszeit Leiter von Arbeitsgemeinschaften an der TU-Dresden und hat zudem Prüfungsleistungen abgenommen. Ferner ist Rechtsanwalt Stöhr als Dozent der Sächsischen kommunalen Bildungseinrichtung gelistet. Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt promoviert Herr Stöhr im Themenbereich des Wirtschaftsrechtes.
Zu den Schwerpunkten der rechtlichen Tätigkeit zählen der gewerbliche Rechtsschutz und das IT-Recht. Ferner verfügt Herr Stöhr über umfangreiche Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Vertrags- und Wirtschaftsrechtes. Gerade in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts veröffentlicht Herr Stöhr regelmäßig Publikationen und untermauert seine Kenntnisse durch abgehaltene Vortragsreihen.

Rechtsanwalt Falk Hubald studierte Rechtswissenschaft an der TU-Dresden. Im Rahmen seiner Ausbildung legte Rechtsanwalt Hubald sowohl das erste, als auch das zweite Staatsexamen in Sachsen ab.
Rechtsanwalt Hubald ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und war von 2001 bis 2011 in eigener Rechtsanwaltskanzlei tätig.
Zu den Schwerpunkten der rechtlichen Tätigkeit zählen das Familien- und Erbrecht, das Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, das private Mietrecht, das Leasingrecht, das Sozial- und Sozialversicherungsrecht, das Versicherungsrecht, das Reiserecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und das Transport- und Speditionsrecht. Ferner verfügt Rechtsanwalt Hubald über umfangreiche Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts.
Gerade in den Bereichen des Familien- und Erbrechts sowie des Verkehrs- und Verkehrsstrafrechts veröffentlicht Herr Hubald regelmäßig Publikationen und untermauert seine Kenntnisse durch abgehaltene Vortragsreihen.
Pro-forma-Kündigungsschutzklage lässt Abfindung nicht entfallen, Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern -5 Sa 239/10- [mehr]
Überstunden - unwirksame Klausel führt zur Vergütung, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 765/10[mehr]
Abmahngefahr bei Zusätzen in der Widerrufsbelehrung, Landgericht Kiel, Urteil vom 09.07.2010 - AZ 14 O 22/10 [mehr]


