Arbeitsrecht


Arbeitsrecht ist nicht nur ein Feilschen um Abfindungen


Wir verfügen im Fachbereich Arbeitsrecht über ausgewiesene und langjährige Erfahrungen in der Prozessvertretung unserer Mandanten. Hierzu gehört die effektive und interessengerechte Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten von der klassischen Kündigungsschutzklage über den Lohnprozess bis hin zum Streit über Urlaubsgewährung und der Forderung einer Abfindung im Falle der Kündigung.

Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht bedeuten für uns jedoch mehr. Unsere Mandanten schätzen die laufende Betreuung in Personalangelegenheiten, die für uns bereits bei Hilfestellungen zur Auswahl von geeigneten Bewerbern als auch beim Abschluss eines rechtssicheren Arbeitsvertrages beginnt und durch die laufende Abstimmung von Maßnahmen im Arbeitsverhältnis in vielen Fällen einer Streitvermeidung dienen kann.
Dabei umfasst das Spektrum unserer Tätigkeit selbstverständlich auch die Betreuung von Personalmaßnahmen, die mit Kündigungen, Betriebsübergang und Outsourcing-Maßnahmen einhergehen, einschließlich notwendiger Verhandlungen und Beratungen mit einem etwa vorhandenen Betriebsrat/Personalrat bis hin zu Tarifverhandlungen.

Oftmals bestehen arbeitsrechtliche Probleme auch im Falle von nicht ausbezahltem Lohn & Gehalt, keiner oder zu geringer Abfindung, einem schlechten Arbeitszeugnis oder gar Mobbing am Arbeitsplatz. Auch sind vielen Arbeitnehmern ihre Sonderkündigungsschutzrechte die einhergehen mit Mutterschutz oder Schwerbehinderung nicht bekannt. Auch beraten wir gern Arbeitgeber hierzu, wie dieser Sonderkündigungsschutz zu beachten ist und welche Rechtsfolgen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei erwarten.
Die Aufgabe unserer im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte besteht darin, die Mandanten als Arbeitnehmer interessengerecht und umfangreich zu vertreten. Gern vertreten wir Sie im Kündigungsschutzprozess, setzen Forderungen auf Zahlung von Gehalt & Lohn, Abfindung, Anspruch auf Urlaub usw. für sie durch.

Auch übernehmen wir die Erstellung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder betrieblicher Anordnungen und insbesondere erteilen wir Ihnen – als Arbeitgeber – hierzu rechtliche Auskunft zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Durch unsere langjährigen und einschlägigen Erfahrungen und durch die Zusammenarbeit mit Spezialisten in den angrenzenden Rechtsgebieten erzielen wir optimale Ergebnisse für unsere Mandanten, die wir wie jeder Dienstleister als zufrieden zu stellende Kunden ansehen.
Größten Wert legen wir auf eine umfassende Unterrichtung und auch Schulung unserer Mandanten.

Sprechen Sie uns an, wir sind Ihr kompetenter Partner im Arbeitsrecht.

 

Dieter MerzIhr Ansprechpartner:

RA Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/318 41 21
E-Mail: merz@merz-dresden.de

 

 

 

 

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