Baurecht

Privates Baurecht

Wir betreuen Bauherren, jegliche am Bauvorhaben beteiligte Unternehmen wie Projektsteuerer, Projektmanager, Generalüber- und –unternehmer, Architekten, Ingenieure, Handwerker und Kommunen sowie Körperschaften von der Planungsidee bis zur kompletten Vertragsdurchführung. Dabei werden wir bereits präventiv für Sie tätig, wir unterstützen sie bei der intensiven Vorbereitung und Betreuung von Verträgen sowie der begleitenden Abwicklung von Projekten.

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

In diesem Rahmen klären, betreuen und prüfen wir für Sie alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Baurechten für Planungsvorhaben, Vereinbarkeit von Bau und/oder Nutzung mit dem Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht, unabhängig davon ob es sich um die Erstellung von Gewerbegebieten, großflächige Einzelhandels- und Wohnungsbauprojekte oder andere Bauvorhaben handelt.

Wir beraten, begleiten und vertreten Sie bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen von Widerspruchsklagen von Dritten. Wir betreuen Sie im Rahmen von Umlegungsverfahren und Baulanderschließungen sowie bei städtebaulichen Vertragsabschlüssen sowie bei Erschließungs- und Maßnahmeverträgen und Nachbarschaftsvereinbarungen.

Architekten- und Ingenieurrecht

Wir betreuen und beraten sowohl Ingenieure und Architekten bei Fragen des Honorarrechts, bei der Gestaltung von Architekten-, Ingenieur- sowie Projektsteuerungs- und Projektmanagementverträgen, unabhängig davon, ob es sich um Generalplaner-, Subplaner- oder Einzelarchitekten- und Ingenieurverträge handelt. Darüber hinaus helfen wir Architekten und Ingenieure im Rahmen von Schadenersatz- und Haftungsprozessen, bei der Erstreitung und Klärung von Nachträgen sowie jeglichen honorarrechtlichen Fragen, im Zusammenhang mit selbstständigen Beweisverfahren, Streitschlichtung und anderen Fragen des Architekten- und Ingenieurrechts. Wir unterstützen Bauherren und Auftraggeber bei der Klärung von ingenieur- und architektenrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Abwehr von Honoraransprüchen und bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen sowie bei der Klärung von honorarrechtlichen Fragen.

Vergaberecht

Durch die Vielzahl der vergaberechtlichen Vorschriften (GWB, VGV, Vergabegesetze und Vergabedurchführungsverordnungen der Länder VOB/A, VOL/A, VOF/A und anderer europarechtlicher Richtlinien) ist das Vergaberecht mir extrem hohen Anforderungen an eine kompetente Beratung verbunden. Aufgrund vielschichtiger Fragen im Rahmen bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen wollen wir ein kompetenter Berater sein.

Immobilienrecht

Wir betreuen und begleiten Sie auch im Rahmen von Immobilienbauvorhaben sowohl als Käufer, als Bauträger oder auch als Entwickler im Rahmen von Immobilienfonds, über die Nutzung bis zur Vermarktung und bei der Durchsetzung von Ansprüchen, ferner verfolgen wir bei auftretenden Problemen die Schadensersatzansprüche unsere Mandanten zielstrebig. Bei Kauf- und Verkaufsverträgen sowie Bauträgerverträgen im Rahmen der Klärung von Erbbaurechtsfragen, Fragen im Zusammenhang mit Miteigentum, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden und Hypotheken können Sie auf unsere langjährige Erfahrung zurück greifen. Diese ist unseren Mandanten auch von Nutzen bei der Erstellung von Verträgen wie z. B. Objektverwaltungs- und Nutzungsverträgen, Dienstleistungsverträge für Makler oder Verwalter.

Gewerbliches Mietrecht

Wir betreuen Sie, sei es als Mieter, als Eigentümer oder Verwalter bei der Abwicklung von Mietverträgen nach Kündigung, vertreten und beraten Sie in Fragen des Wohnraummietrechts und des Gewerblichen Mietrechts. Gleichzeitig führen wir für Sie als Mieter oder Vermieter Mietrechtsprozesse und betreuen umfangreiche Mietobjekte über Jahre hinweg.

Maklerrecht

Wir beraten und vertreten die Vertragsparteien eines Maklervertrages, insbesondere Maklerunternehmen bei der Durchsetzung oder auch bei der Abwehr von Provisionsansprüchen, bei der Erstellung von Maklerverträgen und Gemeinschaftsverträgen sowie bei der Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen und der Gestaltung von Rahmen- und Einzelverträgen von und mit Maklern.

 

 

Dieter MerzIhr Ansprechpartner:

RA Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/318 41 21
E-Mail: merz@merz-dresden.de

 

 

 

 

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