Verkehrsrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall mit Ihrem Pkw erlitten und dabei einen fremden Schaden an einem anderen Fahrzeug, einem Fahrrad oder sogar Verletzungen fremder Personen verursacht?

Dann holen Sie sich rechtlichen Rat in unserer Rechtsanwaltskanzlei Merz in Dresden, denn nicht jeder Unfall führt zu einer klaren Haftung. Im Verkehrsrecht wesentlich sind die Anrechnungen von Verschuldens- und Verursachungsbeiträgen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie über Ansprüche, die Ihnen aus einem Verkehrsunfall zustehen können und übernimmt für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Unfallabwicklung, die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder auch die Korrespondenz mit dem Leasinggeber im Falle von Leasingfahrzeugen. Sie profitieren von jahrelanger Praxisberatung im Bereich des Schadensmanagements durch unsere Rechtsanwälte.

Oft zeigt erst eine Rechtsanwaltsberatung, welche Vielzahl von Ansprüchen dem Rechtssuchenden zustehen aus einem Verkehrsunfall. Nicht nur die Zahlung schlichter Sachschäden sind von dem Unfallgegner einzufordern, sondern auch unter Umständen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietwagens, eines unabhängigen Sachverständigen und ähnliches. Falls Sie durch den Unfall Verletzungen erlitten haben, können Sie die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen bei Arztbesuchen und Medikamenten ersetzt verlangen. Sind Sie durch den Unfall arbeitsunfähig? Dann können Sie eine Entschädigung des Verdienstausfalles beanspruchen. Selbst Ihre Arbeitskraft im Haushalt, die Sie infolge des Unfalls nicht mehr einsetzen können, ist erstattungsfähig (sog. Haushaltsführungsschaden). Natürlich besteht bei Verletzungen regelmäßig auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Dabei sind jedoch Einzelheiten zu berücksichtigen, über welche unsere Rechtsanwaltskanzlei Merz (Dresden) Ihnen gern Auskunft erteilt. Eine erste Beratung kann bereits dann erfolgen, wenn Sie den von uns online zur Verfügung gestellten Unfallfragebogen ausgefüllt an uns zurücksenden:

>>> zum Unfallfragebogen <<<

Was haben Sie zu tun im Falle unserer Beauftragung?

Die Vollmacht ist als Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlich, welcher bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, dem Gegner und dessen Versicherung vorgelegt werden muss. Bei Personenschäden müssen Sie zudem die Schweigepflichtentbindungserklärung ausfüllen.

>>> zur Vollmacht <<<
>>> zur Schweigepflichtentbindungserklärung <<<

Anschließend senden Sie uns diese Dokumente zu oder bringen diese zum Besprechungstermin mit. Falls Ihnen außer den in dem Fragebogen aufgeführten Reparaturkosten noch weitere Schäden, ob materiell oder immateriell, aufgrund des Verkehrsunfalls entstanden sind, lassen Sie uns auch die entsprechenden Belege (Rechnungen, Quittungen) zukommen.

Welche Schäden Sie geltend machen können gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Haftpflichtversicherung haben wir im Nachfolgenden im Rahmen der wesentlichsten Ansprüche, kurz für Sie zusammengefasst.

 

>>> Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen <<<

>>> Sie betreiben einen Kfz-Betrieb bzw. ein Autohaus? <<<

>>> Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? - Wir helfen <<<

 

Wir halten Sie über den Sachstand ständig informiert. Gleichzeitig stehen wie Ihnen jederzeit für telefonische Rückfragen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

 

Dieter MerzIhr Ansprechpartner:

RA Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/318 41 21
E-Mail: merz@merz-dresden.de

 

 

Falk Hubald Ihr Ansprechpartner:

RA Falk Hubald
Rechtsanwalt

Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/318 41 21
E-Mail: hubald@merz-dresden.de

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