Verkehrsstrafrecht
Sie sind zu schnell gefahren und wurden dabei geblitzt? Sie führten Ihr Fahrzeug alkoholisiert und sehen sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt vor der Staatsanwaltschaft? Oder aber Sie haben einen Unfall verursacht und haben dabei den Unfallort verlassen, ohne ihre Personalien feststellen zu lassen?
Wie muss man sich in diesen Situationen verhalten?
Scheuen Sie sich nicht rechtlichen Rat bei uns einzuholen, wenn Ihnen diese oder ähnliche Dinge wiederfahren sind. In vielen Fällen erscheint einem die Lage schlimmer als sie ist.
Um das Geschehen und dessen Ablauf jedoch beurteilen zu können, benötigen wir Ihre Auskunft. Zudem ist eine Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte oder auch Bußgeldakte (soweit es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt) zwingend notwendig, um den weiteren Verfahrensgang absehen zu können. Die Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungs- oder Bußgeldakte kann jedoch nur durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Hierzu benötigen wir Ihre Bevollmächtigung. Erst infolge der Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte bzw. Bußgeldakte ergeben sich oftmals Unschlüssigkeiten der amtlichen Ermittlungen oder aber der Sachverhaltsfeststellung. Auch allein die Prüfung des Bußgeldbescheids kann erste Ergebnisse zur fehlerhaften Erhebung des Bußgelds erzielen.
Bereits aus diesen Gründen ist eine anwaltliche Vertretung geboten. Danach können wir Ihnen eine Beurteilung der Erfolgsaussichten der Sache mitteilen und Ihnen eine weitere Vorgehensweise empfehlen.
Was macht der Rechtsanwalt?
Zunächst verschafft sich unsere Rechtsanwaltskanzlei einen umfassenden Überblick über die Tat und deren Hergang. Soweit möglich wird der Kontakt zu Zeugen gesucht. Auch eine Prüfung aller erheblichen Dokumente (wie z.B. Bußgeldbescheid, Strafanzeige, Strafbefehl, etc.) wird durch unsere Rechtsanwaltskanzlei Merz in Dresden vorgenommen. Darüber hinaus wird die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte angefordert und ausführlich Rücksprache mit dem Mandanten gehalten. Dabei werden die weiteren Vorgehensweisen beleuchtet und mit dem Mandanten gemeinsam besprochen. Sollte es zu einer strafrechtlichen Verhandlung kommen, übernimmt unsere Rechtsanwaltskanzlei Merz selbstverständlich die Verteidigung des Mandanten, begleitet diesen zur mündlichen Verhandlung und berät nach Abschluss des Strafverfahrens über die mögliche Einlegung weiterer Rechtsmittel.
Warum profitieren Sie von einem Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Mandanten und ist von keinem Dritten abhängig (anders bspw. Haftpflichtversicherung, Gutachter oder Werkstatt im Falle eines Verkehrsunfalls). Nur einem bevollmächtigten Rechtsanwalt wird Einsicht in die Ermittlungsakte/Bußgeldakte gewährt. Ein Rechtsanwalt berät nicht nur über die rechtliche Beurteilung einer begangenen Strafsache sondern erkennt darüber hinaus prozessuale Fehler der Ermittlungsbehörden bei der Sachverhaltsaufklärung, die sich zu Gunsten des Mandanten auswirken können und dabei womöglich eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens bewirken könnte.
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Ihr Ansprechpartner:
RA Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/318 41 21
E-Mail: merz@merz-dresden.de
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