IT-Recht

Das Internet hat in den letzten Jahren als Informationsmedium zunehmend an Bedeutung gewonnen. Doch ist das Netz kein rechtsfreier Raum, ebenso wie außerhalb des Internets bestehen auch hier Regelungen, gelten auch hier Gesetze. Für die Nutzer des Mediums „Internet“ wird es deshalb zunehmend wichtiger, sich mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen. Die Möglichkeiten die das Internet den Nutzern bietet, und auch die Beliebtheit des Mediums selbst, nahmen so rasant zu, dass es dem Gesetzgeber nicht möglich war, diese Entwicklung in einem umfassenden Gesetzeswerk zu regeln.

Hierbei hat es sich die Rechtsanwaltskanzlei Merz (Dresden) zur Aufgabe gemacht, die Mandanten umgehend und mit einer sehr hohen Fachkompetenz zu vertreten. Nur wer dieses und angrenzende Rechtsgebiete exakt beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist, vermag den Mandanten optimal zu vertreten. Wir verfügen über eine stark vernetzte Ausrichtung aller Materien, die mit dem IT-Recht im Zusammenhang stehen. Dies sind u.a. die Bereiche Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Medien- und Patentrecht. Nur so schaffen wir es, die Interessen des Mandanten optimal zu vertreten. Insofern umfangreiche technische Fragestellungen vorliegen, können wir auf ein umfangreiches Netzwerk von Experten zurückgreifen, die uns bei der Bearbeitung dieser Probleme behilflich sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Merz ist ferner in sämtlichen Bereichen spezialisiert, welche im Zusammenhang mit der Homepage eines Unternehmens, der rechtlichen Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen (IT-Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen) und weiteren angrenzenden Fragestellungen stehen.

Unter anderem ist Ausgestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit. Wir erstellen allgemeine Geschäftsbedingungen für nahezu jeden Geschäftsbereich. Hierbei verfügen wir über langjährige Erfahrungen, auch im Umgang mit neuen Geschäftsideen und einhergehend neuer Ausgestaltungen der zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unsere Leistung besteht in der Beratung, Überprüfung und Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Geschäftsbereich. Das Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch allgemeine Geschäftsbedingungen für Ebay-Händler) sollte aber immer im Zusammenhang mit der Internetpräsenz / Homepage des Erstellers der AGB betrachtet werden. Von daher raten wir zu einer umfänglichen Prüfung der eigenen Homepage.

Weiterhin ist die Rechtsanwaltskanzlei Merz verstärkt in der Ausgestaltung von IT-Verträgen tätig. Auch eine Überprüfung bereits bestehender IT-Verträge zählt zu unseren täglichen Aufgaben. IT-Verträge, welche von uns regelmäßig erstellt werden, sind u.a. Softwareverträge, Softwarelizenzverträge, Know-How-Verträge, Lizenzverträge, Markenlizenz- und Patentlizenzverträge.

Letztendlich sind wir auch bei der Ausgestaltung von Homepages und bei der Umsetzung von Geschäftsideen rechtlich tätig. In diesem Bereich sind uns vor allem auch unsere Kenntnisse im Medienrecht behilflich. Die Überprüfung der jeweiligen Homepage umfasst zumeist die Datenschutzerklärung, weitere datenschutzrechtliche Problemschwerpunkte, das Impressum, die AGB, die Widerrufsbelehrungen sowie weitere haftungsträchtige Aspekte.

Gern stehen wir auch Ihnen im Bereich des IT-Rechts zur Seite und helfen Ihnen bei der Umsetzung neuer Geschäftsideen.

Abmahnung erhalten?
Im Bereich des IT-Rechts verteidigen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich vor allem auch gegen Abmahnungen jeder Art. Diese Abmahnungen betreffen vor allem Schutzrechte des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtes.

Hierbei sollten Sie beachten, dass für Fälle der Abmahnung die hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien (z.B.: Waldorf Rechtsanwälte) der Abmahnenden Unterlassungserklärung beifügen, welche unter Setzung einer zumeist sehr kurzen Frist zu unterzeichnen sind. Diese Unterlassungserklärungen dürfen auf keinen Fall ignoriert werden, da ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist, nur durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden werden kann. Wie diese modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, orientiert sich zumeist am Einzelfall.
Da wir im Laufe der Kanzleitätigkeit bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich betreut haben, verfügen wir über die Kenntnisse, Sie im Umgang mit diesen Unterlassungserklärungen und eventuellen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen kompetent zu vertreten. In den meisten Fällen gelingt es uns, die überhöhten Forderungen der Abmahnenden erheblich zu reduzieren, insofern eine Zahlung teilweise nicht sogar gänzlich entfällt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Tobias Stöhr

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Rechtsanwalt Tobias Stöhr

Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/3184112
E-Mail: stoehr@merz-dresden.de

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