Miet- und WEG-Recht
Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern
In dem Fachgebiet Mietrecht bedarf es stets einer schnellen und kompetenten Beratung.
Gerade für Vermieter ist es bedeutsam über die Anforderungen u.a. an Kündigungen (außerordentliche/fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung), Fristen oder Pflichten bezüglich der Mängelbeseitigung rechtlich jederzeit genau informiert zu sein. Dabei sind Fragen relevant wie z.B. welche Kündigungsgründe sind erforderlich, um einem Mieter wirksam zu kündigen. Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art muss dem Mieter die Kündigung zugehen, damit diese auch fristgemäß ist. Nicht zuletzt ist für Vermieter auch oftmals relevant, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen, wenn sie ein Mietobjekt vermieten. So steht dem Vermieter bspw. auch ein Kündigungsrecht im Falle des Eigenbedarfs am Wohnraum zu. Auch kann ein Vermieter eine abgestufte Mieterhöhung vornehmen, soweit er Modernisierungsmaßnahmen am Mietobjekt vornimmt. Zudem ist eine Mieterhöhung bereits dann zulässig, wenn hierdurch eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgt. Auch eine Anpassung der Miete an den jeweiligen Preisindex kann durch die Mietvertragsparteien vereinbart werden. Dabei ist aber auch die Indexmiete an weitere Voraussetzungen gebunden, zu denen Ihnen unsere Rechtsanwälte der Kanzlei Merz (Dresden) beraten.
Sollten Mietrückstände des Mieters vorliegen, übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung. Auch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird durch uns initiiert.
Sollte der Mieter auch nach erfolgreicher Durchsetzung der vermieterseitigen Kündigung den Mietraum nicht verlassen, leiten wir für Sie die Räumung des betreffenden Mietobjekts mittels Räumungsklage ein und begleiten die Zwangsvollstreckung. Der Mieter kann die Räumung des Wohnraums nur durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter, nach welcher dieser auf seinen Räumungsanspruch verzichtet, abwenden. Die Vollstreckung eines im Rahmen der Räumungsklage ergangenen Räumungsurteils kann allerdings durch Beantragung einer angemessenen Räumungsfrist aufgeschoben werden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Merz berät auch zur Ausgestaltung von befristeten und unbefristeten Mietverträgen. Eine anwaltliche Beratung ist in diesem Bereich nahezu nicht mehr wegzudenken, bedenkt man die zahlreichen Neuerungen im Bereich mietvertraglicher Klauseln, wie bspw. Schönheitsreparaturen.
Insgesamt bieten wie unseren Mandanten im Bereich Mietrecht:
- die vorgerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Mietrückständen/Mietverhältnissen
- Erstellen von außerordentlichen/fristlosen und ordentlichen Kündigungen über Wohnraum
- Ausgestaltung von befristeten und unbefristeten Mietverträgen
- Räumungsklage und Zwangsvollstreckung
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) betreuen
Soweit Sie aus einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern bestehen, berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Merz aus Dresden über Ihre Rechte und Pflichten, die Ihnen zur Grundstücks- bzw. Gebäudeunterhaltung und der Vermietung, Verpachtung o.ä. obliegen. Wir betreuen Sie bei der jährlichen Aufstellung des Wirtschaftsplans.
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltung den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich über das gemeinschaftliche Eigentum zusteht. Es ist aber durch Beschluss mit Stimmenmehrheit aller Wohnungseigentümer möglich, einen Verwalter zu bestellen. Auch sind weitere Voraussetzungen an die wirksame Bestellung oder Abberufung eines Verwalters und/oder Verwaltungsbeirats und damit verbundene Rechtsfolgen zu beachten. Die Rechtsanwaltskanzlei Merz (Dresden) klärt Sie darüber auf, welche umfassenden gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft zukommen.
Ein weiterer rechtlicher Schwerpunkt liegt in der ordnungsgemäßen Durchführung der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümer und wie daraus folgende Beschlüsse möglicherweise der Anfechtung unterliegen.
Im Weiteren übernimmt für Sie die Rechtsanwaltskanzlei Merz die Beitreibung offener Wohngeldforderungen sowie deren gerichtliche Durchsetzung.
Ihr Ansprechpartner:
RA Tobias Stöhr
Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/3184112
E-Mail: stoehr@merz-dresden.de
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