Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht beinhaltet eine Fülle an unterschiedlichen Rechtszweigen, die sich jedoch insgesamt mit der Problematik von Ansprüchen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer auseinandersetzen. Grob kann man dieses Rechtsgebiet in privates und gesetzliches Versicherungsrecht unterteilen.

Zu dem privaten Versicherungsrecht zählen u.a.

- Haftpflichtversicherungen (insbesondere die Fahrzeughaftpflicht, aber auch die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung),
- Personenversicherungen (private Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Lebensversicherungen),
- Sachversicherungen (wie Gebäude- und Hausratversicherung) oder auch
- die Rechtsschutzversicherung.

Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Versicherung, die nicht durch Vertragsabschluss zustande kommt sondern von Gesetzes wegen vorgesehen ist. Dabei handelt es sich um das Sozialversicherungsrecht, welches die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung beinhaltet und insgesamt in den Sozialgesetzbüchern (sog. SGB) geregelt ist.

Obwohl ein Versicherungsvertrag wirksam besteht, erfolgt oftmals eine Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer. Als Konsequenz hieraus entstehen rechtliche Streitigkeiten über die Eintrittspflicht des Versicherers, der dem Versicherungsnehmer zustehenden Versicherungssumme, d.h. die Anspruchshöhe sowie Dauer der Bewilligung von Versicherungsleistungen u.ä.

Aber auch umgekehrt können rechtliche Streitigkeiten entstehen. Was passiert zum Beispiel, wenn Beiträge durch den Versicherungsnehmer nicht mehr gezahlt werden? Fällt der Versicherungsschutz damit weg? Erfolgt eine sofortige Kündigung des Vertrages oder kann dieser womöglich einvernehmlich aufgehoben werden? Entstehen Ihnen hierdurch finanzielle Nachteile? Womöglich die Geltendmachung des Versicherers von Vertragsstrafen?

Oben genannte Streitigkeiten führen in der Regel, abhängig von der gesetzlichen oder privaten Versicherung, zu einem sozialrechtlichen – mit vorgeschaltetem Widerspruchsverfahren – oder privaten Klageverfahren. Oftmals vorgerichtlich erfolgen Gutachten durch die Versicherer zur Prüfung des Vorliegens des Versicherungsfalls. Gerade im Versicherungsrecht sind die streitigen Auseinandersetzungen oft langwierig und nervenaufreibend. Unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht stehen Ihnen in dieser Zeit beratend zur Seite und übernehmen die schriftliche Korrespondenz zum Versicherungs- und Versorgungsträger sowie Ihre gerichtliche Interessenvertretung.

Die Kosten des Klageverfahrens übernimmt zumindest teilweise Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung.

Darüber hinaus bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei Merz Dresden spezialisiert auf Versicherungsrecht eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Versicherungsverträge sowie fachgerechte Beratungen zu rechtlich relevanten Problemen wie bspw. Abschluss oder Kündigung (Rücktritt oder Anfechtung) von Versicherungsverträgen, Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche oder auch möglicher Vertragswechsel usw.

Unser oberstes Anliegen ist dabei die rechtlichen Interessen unserer Mandanten konsequent durchzusetzen. Gerade im Versicherungsrecht muss man als Versicherungsnehmer darauf vertrauen dürfen, im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Im nachfolgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über die wesentlichsten privaten und gesetzlichen Versicherungen.

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Dieter MerzIhr Ansprechpartner:

RA Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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