Wirtschaftsrecht

Zu wichtigen Aufgaben des Wirtschaftsrechts gehören zum Beispiel die unternehmens- und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Umfang unserer Dienstleistungen richtet sich ganz nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandantschaft und umfasst insbesondere auch die rechtliche Beratung und Begleitung in der Unternehmensgründung, Gestaltung und Umstrukturierung von Unternehmen, Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmensübernahmen sowie Unternehmensfusionen. Die kompetente Beratung einer solchen Gesellschaft ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz ihres Kapitals von besonderer Bedeutung. Eine der Transaktion vorausgehende Due Diligence gehört ebenso zu unseren Dienstleistungen wie die Vorbereitungen von Hauptversammlungen, Unternehmensnachfolge, Vertragsgestaltung und Klärung allgemein zivilrechtlicher Probleme. Ziel unserer unternehmensrechtlichen Beratung ist es, immer für den Mandanten vorausschauend tätig zu sein, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Uns geht es bei der Beratung um erstklassige Qualität und dem Mandanten bei der Erfüllung seiner vielzähligen Aufgaben beratend zur Seite zu stehen. Dabei versuchen wir, nicht nur rechtlich richtige Lösungen zu erarbeiten, sondern vor allem wirtschaftlich vernünftige Maßnahmen vorzuschlagen.

Vertragsgestaltung und Begleitung der Vertragsdurchführung

Selbstverständlich begleiten wir juristisch auch Ihr operatives Geschäft bei Kauf- und Werkverträgen, den Vertrieb sowie Ihre Rechtsbeziehungen zu Handelsvertretern und Dienstleistern. Sowohl bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen können Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen zurückgreifen wie auch bei der Vertragsausgestaltung und Bewertung der rechtlichen Folgen in allen Rechtsbereichen.
Wir führen für Sie insbesondere einen allumfassenden Unternehmenscheck durch, helfen bei der Erstellung eines Vertragsmanagement-Systems (Sammlung, Archivierung und Bewertung der vom Unternehmen unterhaltenen Verträge) oder der rechtlichen Prüfung von Verträgen, die von Ihnen bereits ausgearbeitet wurden.

Insbesondere erstellen wir individuelle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden AGBs.
Ausgangspunkt ist dabei immer Ihr Unternehmensgegenstand und Ihr Klientel. Darauf bauen wir die AGBs auf.

Auch können wir behilflich sein bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Bedingungen für spezielle Rechtsgeschäfte wie Bau- und Werkverträgen, Handelsvertreterverträge, Leasing, Mietverträge, Versicherungsverträgen, Bankgeschäfte. In allen Bereichen legen wir Wert auf die Vorstellungen unseres Mandanten, die aktuelle Rechtsprechung und die mögliche Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Streitfall beraten wir Sie über die Schwachpunkte des gegnerischen Vertragswerkes und nutzen diese im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges unseres Mandanten.

Die Aktiengesellschaft

Die Wahl der Unternehmensform einer Aktiengesellschaft (AG) bedeutet für ein Unternehmen die Möglichkeit, sich große Kapitalbeträge zu beschaffen, wie sie ein modernes Großunternehmen benötigt. Da die Aktionäre mit dem Aktienkauf keine weiteren Verpflichtungen eingehen, kann die AG sich auf dem allgemeinen Kapitalmarkt an ein weites Publikum wenden. Wesentlich ist auch die leichte Übertragbarkeit der Aktien, bei börsennotierten Unternehmen über die Börse. Die AG ist die bevorzugte Gesellschaftsform für Großunternehmen.
Bei sämtlichen Fragen zur Gründung, insbesondere Gesellschaftsvertrag, Gründungsbericht und Gründungsprüfung sind wir behilflich. Wir bereiten mit Ihnen die Hauptversammlung vor und nehmen auf Wunsch gerne daran teil. Geschäftsordnungen für den Vorstand und Aufsichtsrat werden von uns ebenso erstellt wie entsprechende Dienstverträge für Leitende Angestellte und Mitarbeiter. Für die Durchführung der Abschlussprüfungen und für die Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer Gesellschaften stellen wir auch ein kompetentes Team zur Verfügung.

Die sogenannte Europa- AG, die Europäische Gesellschaft (SE) ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitende Kooperation: Es müssen nicht mehr jeweils in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht gegründet werden. Vielmehr erhalten alle in der Europa AG vereinigten Unternehmensteile ein einheitliches rechtliches Kleid.
Unternehmens-Check

Eine unserer Spezialitäten ist die Analyse Ihres Unternehmens. Wir nennen es Unternehmenscheck. Hierbei werden je nach Fragestellung die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens aufgezeigt und bei Bedarf alternative Lösungswege dargestellt. Besser können Sie nicht vorbeugen. Sie nennen uns einfach Ihre Wünsche - alles andere erledigen wir.

Unsere weiteren gesellschaftsrechtlichen Dienstleistungen

Wir beraten bei der Gründung einer Kleinen Aktiengesellschaft, einer Aktiengesellschaft (AG), einer Europäische Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG), Limited (Ltd.), offene Handelsgesellschaft (OHG)und Partnergesellschaften der freien Berufe.

 

Dieter MerzIhr Ansprechpartner:

RA Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/318 41 21
E-Mail: merz@merz-dresden.de

 

 

 

 

 

 

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