Im Bereich des AGB-Rechts verteidigen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich vor allem auch gegen Abmahnungen jeder Art. Diese Abmahnungen betreffen vor allem Schutzrechte des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtes.

Hierbei sollten Sie beachten, dass für Fälle der Abmahnung die hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beifügen, welche unter Setzung einer zumeist sehr kurzen Frist zu unterzeichnen sind. Diese Unterlassungserklärungen dürfen auf keinen Fall ignoriert werden, da ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist, nur durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden werden kann. Wie diese modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, orientiert sich zumeist am Einzelfall.

Da wir im Laufe der Kanzleitätigkeit bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich betreut haben, verfügen wir über die Kenntnisse, Sie im Umgang mit diesen Unterlassungserklärungen und eventuellen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen kompetent zu vertreten. In den meisten Fällen gelingt es uns, die überhöhten Forderungen der Abmahnenden erheblich zu reduzieren, insofern eine Zahlung teilweise nicht sogar gänzlich entfällt.

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