Leistungsangebote Miet- und WEG-Recht

Die Rechtsanwaltskanzlei Merz aus Dresden bietet folgenden besonderen Service in den Rechtsgebieten Mietrecht und WEG-Recht:

Mietrecht

  • Entwurf von privaten und gewerblichen (befristet und unbefristet) Mietverträgen und Untermietvertrag (Muster Mietvertrag)
  • Prüfen von Kündigungen (außerordentlich fristlose Kündigung, fristgemäß ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist, Gründe), Sonderkündigungsrechte für Mieter und Vermieter
  • Mieterhöhung durch Mietvereinbarung, bei Modernisierung, (qualifizierter) Mietpreisspiegel (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), Erhöhung auf Grund Staffelmiete oder Indexmiete – Klärung ob die Miete erhöht ist und teilweise zurückverlangt werden kann
  • Mietminderung wegen Mietmängeln, Mängelanzeige, Höhe der Minderung der vertraglich vereinbarten Miete
  • Schadenersatz und Rücktrittsrecht aus dem Mietverhältnis
  • Sicherheitsleistung bzw. Mietkaution
  • außergerichtliche Zahlungsaufforderung wegen Mietrückstand
  • Klage auf Unterlassung wegen vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache
  • Abnahme des Mietobjektes
  • Beratung zum Vermieterpfandrecht, Selbsthilferecht des Vermieters
  • Räumungsklage
  • Durchsetzung der Zwangsvollstreckung
  • 

WEG (Wohnungseigentums)-Recht

  • Betreuung bei der jährlichen Aufstellung des Wirtschaftsplanes
  • außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Wohngeld
  • Rechte und Pflichten zur Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung
  • ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Beschlussfähigkeit, Stimmenmehrheit, Möglichkeit der Anfechtung – insbesondere Beschlussanfechtungsverfahren, Einhalten der formellen Voraussetzungen)
  • Bestellen/Abberufen eines Hausverwalters/Hausverwaltung
  • Zwangsverwaltung

 


Tobias StöhrIhr Ansprechpartner:

RA Tobias Stöhr


Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/3184112
E-Mail: stoehr@merz-dresden.de

 

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