Leistungsangebote Miet- und WEG-Recht
Die Rechtsanwaltskanzlei Merz aus Dresden bietet folgenden besonderen Service in den Rechtsgebieten Mietrecht und WEG-Recht:
Mietrecht
- Entwurf von privaten und gewerblichen (befristet und unbefristet) Mietverträgen und Untermietvertrag (Muster Mietvertrag)
- Prüfen von Kündigungen (außerordentlich fristlose Kündigung, fristgemäß ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist, Gründe), Sonderkündigungsrechte für Mieter und Vermieter
- Mieterhöhung durch Mietvereinbarung, bei Modernisierung, (qualifizierter) Mietpreisspiegel (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), Erhöhung auf Grund Staffelmiete oder Indexmiete – Klärung ob die Miete erhöht ist und teilweise zurückverlangt werden kann
- Mietminderung wegen Mietmängeln, Mängelanzeige, Höhe der Minderung der vertraglich vereinbarten Miete
- Schadenersatz und Rücktrittsrecht aus dem Mietverhältnis
- Sicherheitsleistung bzw. Mietkaution
- außergerichtliche Zahlungsaufforderung wegen Mietrückstand
- Klage auf Unterlassung wegen vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache
- Abnahme des Mietobjektes
- Beratung zum Vermieterpfandrecht, Selbsthilferecht des Vermieters
- Räumungsklage
- Durchsetzung der Zwangsvollstreckung
WEG (Wohnungseigentums)-Recht
- Betreuung bei der jährlichen Aufstellung des Wirtschaftsplanes
- außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Wohngeld
- Rechte und Pflichten zur Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung
- ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung
- Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Beschlussfähigkeit, Stimmenmehrheit, Möglichkeit der Anfechtung – insbesondere Beschlussanfechtungsverfahren, Einhalten der formellen Voraussetzungen)
- Bestellen/Abberufen eines Hausverwalters/Hausverwaltung
- Zwangsverwaltung
Ihr Ansprechpartner:
RA Tobias Stöhr
Comeniusstraße 109, 01309 Dresden
Telefon: 0351/3184112
E-Mail: stoehr@merz-dresden.de
Aktuelle Rechtsprechung / News
Freitag 11. Mai 2012
Pro-forma-Kündigungsschutzklage lässt Abfindung nicht entfallen, Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern -5 Sa 239/10- [mehr]
Dienstag 08. Mai 2012
Überstunden - unwirksame Klausel führt zur Vergütung, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 765/10[mehr]
Mittwoch 22. Februar 2012
Abmahngefahr bei Zusätzen in der Widerrufsbelehrung, Landgericht Kiel, Urteil vom 09.07.2010 - AZ 14 O 22/10 [mehr]


