Unternehmensnachfolge

Die Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf hat sich auf den Bereich der Beratung zur Unternehmensnachfolge- Generationenwechsel spezialisiert und unsere Anwälte der Unternehmensnachfolge in Dresden können Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Lösung für einen Inhaberwechsel unter Beachtung der rechtlichen Aspekte zu finden. Wir bieten Ihnen eine professionelle und diskrete Zusammenarbeit zur effektiven Umsetzung der Unternehmensnachfolge in Dresden.

Beginnend mit Fragen wie „Welche Anforderungen sind an eine Unternehmensnachfolge zu stellen?“ bis hin zu „Wie wirkt sich die Unternehmensnachfolge auf meine Alterssicherung aus?“ erhalten Sie eine kompetente und umfassende Beratung zur Unternehmensnachfolge in Dresden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, aber auch sozialer und steuerrechtlicher Vor- und Nachteile.

Unternehmensnachfolger gesucht – Familie oder Extern?

Knapp die Hälfte der Unternehmensnachfolgen spielen sich innerhalb der Familie ab. Gerade bei Unternehmensübergaben innerhalb der Familie, bspw. auch ein Kind, spielen emotionale Aspekte eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits „früh an später“ zu denken.

Rechtlich sind dabei vielfältige Gestaltungen zur Regelung der Unternehmensnachfolge möglich. Gerade aus diesem Grund ist es für jeden Unternehmer wichtig, bezogen auf seinen konkreten Einzelfall und vor dem Hintergrund der rechtlichen Möglichkeiten und steuerlichen Zusammenhänge, eine individuell auf das Unternehmen und das familiäre Umfeld angepasste Lösung zu entwickeln.

Eine angenehme Lösung wäre sicherlich, wenn das eigene Unternehmen an die nächste Generation weitergegeben werden könnte und die Firma somit in Familienbesitz bleiben würde. Dennoch sollte die Kompetenz des Nachfolgers im Vordergrund stehen und nicht dessen Familienzugehörigkeit. An erster Stelle sollte immer der Schutz des Unternehmens stehen, denn es kann nicht im Interesse des Unternehmers sein, dass mit seinem Ausscheiden sein Lebenswerk zu Nichte gemacht wird.

Wirtschaftliche Überlegungen zur Unternehmensnachfolge

Von elementarer Bedeutung ist es, welche Form der Unternehmer als Gegenleistung für die Übergabe seines Unternehmens in Betracht zieht. Die Liquidität des Übernehmers sollte nicht zu sehr eingeschränkt werden. Ziel sollte es vor allem sein, den Fortbestand des Unternehmens sowie die Erhaltung der Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Existenz langfristig zu sichern.

Ein großes Problem besteht darin, dass viele Unternehmer den Zeitpunkt verpassen, frühzeitig an die richtige Altersvorsorge zu denken. Sie vertrauen darauf, dass sie ihr Unternehmen entweder durch Übergabe übertragen, z.B. durch Vererben an einen Nachkommen, um als Gegenleistung eine gute Versorgungsleistung für den Lebensabend zu erhalten, oder aber für einen guten Preis verkaufen können.

Dabei wissen sie aber oftmals nicht, wie viel ihr Unternehmen wirklich wert ist und ob auch ein zahlungskräftiger Nachfolger für die Unternehmensnachfolge gefunden werden kann. Ebenso wird oft nicht beachtet, wie die aktuelle Wirtschaftslage zum Zeitpunkt des Verkaufes ist. Die frühzeitige Vorbereitung auf den Führungswechsel ist damit unerlässlich, um das Unternehmen am Markt zu halten. Nicht zuletzt deswegen, weil für eine erfolgreiche Übertragung eine Reihe von Aufgaben zu bewältigen sind, die sowohl für den Inhaber als auch seinen zukünftigen Nachfolger eine große Herausforderung darstellen werden.

Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge

Sollte das Unternehmen verkauft werden, so könnte der Kaufpreis entweder als Einmalzahlung oder wiederkehrende Leistung (z.B. Rate, Rente oder eine dauernde Last) erfolgen.

Bei der Einmalzahlung wird der Kaufpreis sofort und in einem Betrag bezahlt. Dieser ist nicht abhängig vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Sollten Kaufpreisraten festgelegt werden, erfolgt die fällige Bezahlung nach festgelegten Terminen schrittweise. Bei dieser Variante wäre es zudem möglich, einen Zinsanteil zu erstellen und eine Wertsicherungsklausel aufzunehmen, um die Raten an den Lebenserhaltungskosten des Alt-Inhabers anzupassen. Haben der Inhaber und der Erwerber einen Verkauf gegen Rentenzahlungen beschlossen, so beinhaltet dies eine lebenslange Rentenzahlung in gleichen Abständen und gleicher Höhe.

Es gibt neben den bereits benannten noch weitere Möglichkeiten für einen Unternehmensübergang. Dies wäre zum einen die Übertragung gegen Nießbrauchvorbehalt. Dabei hängt die letztendlich erhaltene Kaufpreissumme immer von der Ertragskraft des Unternehmens ab und der neue Geschäftsführer ist befugt, seine Vergütung vor der Berechnung des Gewinnes abzuziehen.

Außerdem ist auch die Verpachtung des Unternehmens möglich. Die Pachthöhe richtet sich dabei nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Der Pachtvertrag selbst kann formlos wirksam geschlossen werden, jedoch ist die Schriftform dringend zu empfehlen.

Neben diesen Möglichkeiten steht dem Unternehmer die Unterbeteiligung als Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge zur Verfügung. Die Unterbeteiligung stellt eine flexible Option dar, die steuerlich und rechtlich anerkannt ist, die Unternehmensnachfolge frühzeitig anzugehen. Mit Hilfe eines Unterbeteiligungsvertrages ist es den Gesellschaftern gestattet, andere Personen an ihrem Geschäftsanteil wirtschaftlich und unternehmerisch zu beteiligen. Die anhand der Unterbeteiligung entstehenden Mitsprache- und ggf. Mitentscheidungsrechte eignen sich vor allem in Familienunternehmen, um den eventuellen Nachfolger in die Angelegenheiten des Unternehmens heranzuführen und einzubinden.

Sollten Sie eine Beratung bei der Unternehmensnachfolge in Dresden wünschen, auch zur Möglichkeit der Unterbeteiligung als Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Verfügung. Sofern steuerliche Beratungen bis hin zu Coaching Maßnahmen erforderlich werden sollten, können unsere Mandanten auf unser Netzwerk mit erfahrenen Partnern zurückgreifen.

Nachfolgeregelungen

Von elementarer Bedeutung ist die Beratung und Planung zu

    • Entwurf von Unternehmenstestamenten, unternehmenstaugliche Erb- und Eheverträge, Pflichtteilsverzichten, Unternehmervorsorgevollmacht
    • Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
    • Notfallplanung für den Unternehmer
    • Erstellung von Analysen und Plänen in Bezug auf die kommende Betriebsübergabe
    • Scheidenden Unternehmer absichern
    • Steuerliche Optimierung

Die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf besteht außerdem darin, neue, rentable und existenzsolide Lösungen zu finden. Wir erstellen eine umfassende Nachfolgeplanung unter besonderer Berücksichtigung aller Stakeholder wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Nachfolgern, Banken und nicht zuletzt der Person des Unternehmers unter Abwägung kollidierender Interessen.

Wir weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir gerade im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts deutschlandweit aktiv. Im Bereich des Gesellschaftsrechts konzentriert sich unsere rechtsanwaltliche Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen.

Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz


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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Dieter Merz


Albrecht Lauf

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