Unter anderem ist die Ausgestaltung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei. Unsere Tätigkeit bezieht sich u.a. auf die Ausgestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für nahezu jeden Geschäftsbereich. Hierbei verfügen wir über langjährige Erfahrungen, auch im Umgang mit neuen Geschäftsideen und einhergehend neuer Ausgestaltungen der zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unsere Leistung besteht in der Beratung, Überprüfung und Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Geschäftsbereich. Das Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch allgemeine Geschäftsbedingungen für Ebay-Händler) sollte aber immer im Zusammenhang mit der Internetpräsenz / Homepage des Erstellers der AGB betrachtet werden.

Durch diese Tätigkeit können kostenintensive Abmahnungen vermieden werden. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zum einen können unwirksame Klauseln durch Wettbewerber abgemahnt werden, auch wenn keine Geschäftsbeziehung zum Steller der AGB besteht. Zum anderen kann die Klausel nur im Verhältnis zum Vertragspartner unwirksam sein, was zur Folge hat, dass die gesetzlich zulässige Regelung in diesem Fall nicht mehr greift. Dies kann weitreichende Folgen habe.

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