Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg veröffentlichte kürzlich eine Liste mit den häufigsten bei ihm gemeldeten Datenschutzpannen:
- Postfehlversand,
- Hackerangriffe/Malware/Trojaner,
- E-Mail-Fehlversand,
- Diebstahl eines Datenträgers,
- Versendung einer E-Mail mit offenem Adressverteiler,
- Verlust eines Datenträgers,
- Fax-Fehlversand.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Datenpannen und Ihre Auswirkungen effektiv einzudämmen.
Kommt es zu einer Datenpanne, muss der Verantwortliche meist innerhalb von 72 Stunden nach dem Bekanntwerden die Datenschutzaufsichtsbehörde und ggf. auch die betroffenen Personen informieren.
Wird eine notwendige Meldung unterlassen, liegt ein erheblicher Datenschutzverstoß vor. Wird hingegen unnötig informiert, lenkt der Verantwortliche die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörde ohne Grund auf sich.
Daher ist eine zügige und fachkundige Analyse und Einschätzung in jedem Einzelfall gefragt.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0351 – 89692140
E-Mail: E-Mail an Dieter Merz
Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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E-Mail an Sabrina Lahne