Internet-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzung an in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken.
Ein Verlag, der u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann, und Alfred Döblin herausgibt, klagt gegen eine US-amerikanische „non-for-profit-Corporation“. Die Beklagte betreibt eine internationale Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke zur Verfügung gestellt werden, u.a. 18 Werke der oben genannten Autoren. Vor der Veröffentlichung werden die Werke ausschließlich nach US-amerikanischen Urheberrecht geprüft. Da die Inhalte der Homepage auch in Deutschland abrufbar sind, ist das deutsche Urheberrecht anwendbar.
Da der Klägerin an den streitgegenständlichen Werken ausschließliche Nutzungsrechte zustehen, verletzt die Beklagte diese mit der Veröffentlichung der Werke im Internet. Dass die Werke von freiwilligen Dritten auf die Plattform gestellt werden und nicht vom Betreiber selbst ändert daran nichts. Der Betreiber haftet auch für Inhalte, die er sich „zu eigen“ gemacht hat, was in diesem Fall zutrifft.
(OLG Frankfurt Urteil vom 30.04.2019, Az.: 11 O 27/18)
Tobias Stöhr
Rechtsanwalt
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