In dieser Woche gab die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde bekannt, dass sie ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die „Deutsche Wohnen“ SE verhängt hat.
Im Archivierungssystem dieses Unternehmens war keine Löschfunktion vorgesehen. Dadurch wurden auch sensible Daten der Mieter noch aufbewahrt, lange nachdem kein Grund mehr dafür vorlag. Dazu gehörten u.a. Arbeitsverträge, Kontoauszüge und Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten.
Bereits im Jahr 2017 hatte die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde dieses Vorgehen beanstandet und trotzdem konnten selbst bei einer erneuten Kontrolle im Jahr 2019 keine ausreichenden Verbesserungen festgestellt werden.
Für diese Verstöße wäre angesichts des hohen Jahresumsatzes der „Deutsche Wohnen“ SE ein maximales Bußgeld in Höhe von 28 Mio. Euro möglich gewesen. Strafmildernd berücksichtigte Behörde, dass das Unternehmen sich zumindest um eine Verbesserung bemühte, mit der Aufsichtsbehörde kooperierte und kein Missbrauch der zu lang gespeicherten Daten nachgewiesen werden konnte.
Alexander Siebert
Rechtsanwalt (Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht)
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0351 – 89692140
E-Mail: E-Mail an Dieter Merz
Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Sabrina Lahne