Die britische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet etwa 324.119 EUR gegen ein Apotheken-Unternehmen ausgesprochen, das Privatkunden und Pflegeheime mit Medikamenten beliefert.
Bei einer Kontrolle fiel auf, dass das Unternehmen im Hinterhof seines Betriebsgeländes in 47 unverschlossenen Kisten, 2 Müllbeuteln und 1 Karton insgesamt etwa 500.000 Dokumente aufbewahrte.
Die Dokumente enthielten Daten der Kunden, wie z.B. Namen und Adressen, aber auch medizinische Informationen.
Diese Art der Aufbewahrung der Dokumente steht in eklatantem Widerspruch zu den Grundsätzen des Datenschutzes. Das Unternehmen wäre verpflichtet gewesen ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, dass vor allem bei Gesundheitsdaten besonders hoch anzusetzen ist.
Im vorliegenden Fall war es unberechtigten Personen allerdings ohne weiteres möglich, sich diese sensiblen Daten anzueignen.
Bei der weiteren Prüfung stellte die Datenschutzaufsichtsbehörde außerdem noch fest, dass auch die Datenschutzerklärung des Unternehmens ungenügend war.
Angesichts der schweren Verstöße und des unkooperativen Verhaltens des Unternehmens sprach die Datenschutzaufsichtsbehörde – trotz der überschaubaren Größe des Unternehmens – diese hohe Strafe aus.
Alexander Siebert
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