Kürzlich teilte die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde mit, dass sie ein Bußgeld in Höhe von etwa 27,8 Mio. Euro ausgesprochen hat.
Die Behörde erhielt hunderte von Beschwerden, weil ein Telekommunikationsunternehmen im großen Stil unerwünschte Werbung machte.
Für die Werbung lagen in sehr vielen Fällen keine Werbeeinwilligungen vor. Außerdem wurden Werbewidersprüche und Eintragungen im Werbewiderspruchregister (auch bekannt als „Robinsonliste“) ignoriert.
Teilweise wurden einzelne Personen durch diese Praxis mehr als 150 mal in nur einem Monat angerufen.
Als die Behörde daraufhin das Unternehmen näher überprüfte, wurden noch mehr Datenschutzverstöße entdeckt, u.a. wurden fehlerhafte Datenschutzerklärungen erteilt und die IT-Systeme waren nicht datenschutzfreundlich eingestellt, sodass unnötig viele Daten gesammelt und weitere Datenschutzverstöße verursacht wurden.
Angesichts dieser und vieler weiterer Verstöße wurden neben dem Bußgeld auch noch etliche Anweisungen erteilt und weitere Datenverarbeitungen ausdrücklich verboten.
Alexander Siebert
Rechtsanwalt (Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht)
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter