Der Missbrauch von Kundendaten durch Mitarbeiter, kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.
Ein IT-Berater nutzte sensible Kundendaten zur Bestellung von Kopfschmerztabletten für zwei Kunden seines Arbeitgebers. Auf diese Weise plante er auf bestehende Sicherheitslücken aufmerksam zu machen. Seinen Arbeitgeber hatte er jedoch nicht in Kenntnis gesetzt und dieser kündigte daraufhin fristlos.
Das Gericht bestätigte die Kündigung. Kundendaten seien zu schützen und dürfen auch nicht für das Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken missbraucht werden. Der IT-Berater hat das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen erheblich gestört und damit die Kundenbeziehung massiv gefährdet, was aus Sicht des Gerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
(ArbG Siegburg, Urteil vom 15.01.2020, Az. 3 Ca 1793/19)
Dieter Merz
Rechtsanwalt (Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht)
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