In ihrem Tätigkeitsbericht für 2019 machte die Datenschutzaufsichtsbehörde von Baden-Württemberg bekannt, dass ein Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR gegen ein mittelständisches Lebensmittelhandwerksunternehmen ausgesprochen wurde.
Grund dafür waren erhebliche Sicherheitsmängel beim Umgang mit Daten von Bewerbern.
Bewerbungen bei diesem Unternehmen konnten direkt im Internet über ein Bewerberportal abgegeben. Die Übertragung der Daten erfolgte dabei jedoch unverschlüsselt und sie wurden auch nach der Übertragung nicht verschlüsselt oder durch ein Passwort geschützt.
Diese Mängel bei der Sicherheit gipfelten darin, dass eine Verknüpfung zu Google bestand, sodass die Bewerberdaten durch eine schlichte Google-Suche für jedermann abrufbar waren.
Eine solche Sorglosigkeit verstößt gegen die Pflicht, ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dabei gilt: Je sensibler die Daten sind, desto stärker müssen die Sicherheitsmaßnahmen sein.
Alexander Siebert
Rechtsanwalt (Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht)
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