Bußgelder gegen Privatpersonen sind selten, aber möglich. Einen solchen Fall gab es nun in Spanien.
Ein Mann erstellte für eine Kollegin ohne deren Wissen ein Profil bei einer Erotik-Webseite. Dabei gab der Mann auch die Kontaktdaten der Kollegin an, stellte ein Bild der Frau in das Profil ein und gab Beschreibungen sexueller Natur an.
Durch die Veröffentlichung der Daten erhielt die Kollegin immer wieder Anrufe von Personen, die sexuellen Kontakt zu ihr suchten.
Wegen des Verstoßes gegen die Vorschriften des Datenschutzes hat die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 800 EUR ausgesprochen. Dabei war mildernd zu berücksichtigen, dass der Mann zur Zeit der Tat unter einer paranoiden Persönlichkeitsstörung, sozialen Angststörung und Depression litt.
Für Privatpersonen gelten die Vorschriften des Datenschutzes nicht, wenn Sie personenbezogene Daten ausschließlich für persönliche und familiäre Tätigkeiten verwenden. Eine derartige Ausnahme liegt bei einer solchen Veröffentlichung allerdings nicht vor.
Alexander Siebert
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