Innerhalb eines Jahres vor Antragstellung auf Insolvenzeröffnung zurückgezahlte Gesellschafterdarlehen kann der Insolvenzverwalter anfechten.
In einem Fall des Bundesgerichtshofs hatte zunächst die Insolvenzschuldnerin ein ihr von den Gesellschaftern gewährtes Darlehen an diese zurückgezahlt und anschließend aber erneut einen Betrag von ihnen erhalten. Beide Zahlungen erfolgten innerhalb der Jahresfrist.
Nach Auffassung des Gerichts kann eine Gläubigerbenachteiligung nur dann fehlen, wenn es sich bei der neuerlichen Kreditgewährung eben nicht um einen Anspruch auf Auszahlung eines neuen Kredits, sondern formal um die „Rückzahlung der Rückzahlung“ handelt. In solchen Fällen wäre nur der Saldo zwischen Rückzahlung und neuer Gewährung innerhalb eines Jahres vor Antragstellung anfechtbar.
BGH, Urt. vom 21.11.2019, Az. IX ZR 223/18
Dieter Merz
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