50-Milliarden-Euro-Programm der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat für alle in Deutschland ansässigen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldeten Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen mit maximal 10 Vollzeitbeschäftigten, Freiberufler, Landwirte, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker etc. ein Rettungspaket über 50 Milliarden Euro geschnürt. Auch hier muss der Umsatzrückgang oder –einbruch durch die Corona-Pandemie verursacht worden und damit erst in diesem Jahr entstanden sein.
Der Antrag auf Soforthilfe kann ab sofort gestellt werden, wobei in jedem Bundesland eine andere Behörde zuständig ist. In Sachsen ist dies die Sächsische Aufbaubank.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter:
Zu beachten ist hierbei, dass der Antrag bis zum 31.05.2020 eingegangen sein muss. Für Unternehmer mit höchstens 5 Beschäftigten gibt es vom Staat einmalig bis zu 9.000 €, mit bis zu 10 Mitarbeitern einmalig 15.000 €. Dieser staatliche Zuschuss ist jedoch steuerpflichtig.
Unternehmen haben die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Stundung der Steuerzahlungen (Einkommens, Körperschafts- und Umsatzsteuer) zu stellen. Ebenfalls auf Antrag können die Vorauszahlungen von Ertragssteuern angepasst werden.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0351 – 89692140
E-Mail: E-Mail an Dieter Merz
Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Sabrina Lahne