Dresden will Kleinstunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern aller Branchen mit einer einmaligen Pauschale von 1.000 € helfen, die umsatzlose Zeit zu überstehen.
Jeder der hauptberuflich selbstständig ist oder ein Kleinstunternehmen führt (weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter sowie maximal 2 Mio. € Umsatz im Jahr), kann die Soforthilfe beantragen. Angestellte größere Unternehmen oder nebenerwerblich Tätige sind in dieser Form somit nicht förderungsfähig.
Die Pauschale soll eine erste Entlastung in der Corona-Krise darstellen und den Betroffenen so schnell und so unkompliziert wie möglich zur Verfügung stehen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Um diesen Zuschuss geltend machen zu können, muss der Hauptsitz oder die selbstständige Niederlassung der betroffenen Unternehmen bzw. Personen in Dresden sein. Des Weiteren müssen wirtschaftlichen Einbußen von mindestens 1.000 € aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sein.
Bei der Antragstellung müssen auch Nachweise der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie eine Kopie des Personalausweises dargelegt werden. Wer sich außerdem noch bei der Antragstellung vertreten lassen muss, muss die Vollmacht beifügen.
Da persönliche Besuche beim Amt für Wirtschaftsförderung vermieden werden sollen, kann der Antrag auf folgenden drei Wegen eingereicht werden:
- Per Post (Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Postfach 120020, 01001 Dresden)
- Persönliches Einwerfen in die dafür vorgesehene Briefkästen (zentralen Briefkasten im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19 & gekennzeichneter Briefkasten des Amtes für Wirtschaftsförderung im World Trade Center)
- Per Fax an die Faxnummer 0351 488 8703
Eine Barauszahlung der Förderung ist nicht möglich. Dafür ist die Antragstellung auch bei Beziehung anderer öffentlicher Mittel zulässig, soweit es hierbei zu keiner Überkompensation kommt.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge hierfür finden sich unter https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0351 – 89692140
E-Mail: E-Mail an Dieter Merz
Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf
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E-Mail an Sabrina Lahne