Die Freistellung von Personen, die nicht entlassen werden können, um Verhandlungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erzwingen, ist nicht schutzwürdig.
Die LAG Schleswig-Holstein musste entscheiden, ob es illegal war, eine leitende Ärztin freizustellen, die aufgrund eines Tarifvertrages nicht gekündigt werden konnte.
Nachdem die Mitarbeiterin nach einer langen Zeit der Arbeitsunfähigkeit wieder zur Arbeit zurückkehrte, wurde sie unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt. Eine solche Freistellung sollte zur Eröffnung von „Verhandlungen über die Aufhebung bzw. Abwicklung ihres Anstellungsverhältnisses“ führen. Ihr Arbeitsaccount wurde ebenfalls vollständig gelöscht.
Im Rahmen eines Eilantrages forderte die Arbeitnehmerin per Einstweiliger Verfügung als geschäftsführende Oberärztin zu fungieren. Der Eilantrag war bei dem ArbG erfolgreich. Der Angeklagte legte Berufung bei der LAG ein, war jedoch erfolglos.
Daher ist das Urteil rechtskräftig.
LAG Schleswig-Holstein v. 6.2.2020 – 3 SaGa 7 öD/19
Dieter Merz
Rechtsanwalt (Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht)
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