Die Corona-Pandemie hat auch auf Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung Auswirkungen.
Es wurde vorübergehende Anpassungen des GmbH-Gesetzes beschlossen, um sicherzustellen, dass die GmbH auch während der Coronakrise handeln kann.
Die Reaktion der Gesetzgeber sieht vor, dass die schriftlichen Umlaufverfahren nun auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter durchgeführt werden kann. Dies ist jedoch eine befristete Änderung.
Dieter Merz
Rechtsanwalt (Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht)
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