15.05.2020
+++ Verabschiedung des Zweiten Sozialschutzpaketes +++
Am 29.04.2020 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf über ein zweites Sozialschutzpaket, das heute (15.05.) vom Bundesrat bestätigt wurde.
Das neue Sozialschutzpaket 2 enthält u.a. folgende Punkte:
- Befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach längerer Bezugsdauer
Hierzu ein Zitat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
“ Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet.“
- Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengelder für Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 enden würde.
- Einsatz von Videokonferenzen in mündlichen Verhandlungen der Arbeits- und Sozialgericht wird ausgebaut.
- Nachbesserung des Sozialdienstleiter-Einsatzgesetzes
Weiterführende Informationen über das Sozialschutzpaket II finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket-ii-weitere-hilfen-fuer-arbeitnehmer.html
(Quelle: bmas.de)
+++ Öffnung der Schulen im Freistaat Sachsen +++
Bereits ab kommendem Montag werden die Schulen wieder geöffnet. Das sollte eigentlich, insbesondere für Eltern die ihre Kinder bislang im Home-Schooling unterrichten mussten, ein Grund zur Freude sein. Doch wie immer in letzter Zeit gibt es auch hier ein „Aber“:
- Schüler ab der 5. Klasse dürfen die Schule immer nur im wöchentlichen Wechsel besuchen, um so Hygiene- und Abstandregelungen einhalten zu können.
- KiTas und Grundschulen öffnen jedoch ab dem 18.05.2020 ohne Rücksischt auf Abstand und Gruppengröße. Ein Mund-Nasenschutz ist dabei ebensowenig vorgesehen wie die Desinfektion der Hände o.ä.
+++ Änderungen der BAFA-Richtlinien +++
In unserem Blog hatten wir Sie bereits auf die Änderungen der BAFA-Richtlinie im Zusammenhang mit der Corona-Krise aufmerksam gemacht. Sollten Sie diese Änderung verpasst haben, können Sie die Kurzzusammenfassung nochmals unter folgendem Link nachlesen: Blogbeitrag – „Das BAFA hilft durch die Coronakrise“
Am 14.05.2020 erhielten wir jedoch folgende Informationen, die seitdem auch mehrfach Meldungen in der Presse und den Nachrichten waren:
- Seit etwa dem 15.04.2020 erfolgen keine Inaussichtstellungen im Rahmen der Corona Krisenberatung des BAFA.
- Bisher gibt es zu möglichen Problemen in der Richtlinie keinerlei Aussagen durch das BMWi, das BAFA oder die Fördermittelleitstellen. Fakt ist, dass die Zahl der Antrangstellungen für die zuständige Behörde und das Ministerium weit über deren Erwartungen lagen und daher mehr Geld benötigt wird, als ursprünglich eingeplant.
- Die Richtlinie ist nach wie vor offen und Förderanträge können gestellt werden. Daher gehen wir davon aus, dass die benötigten Mittel seitens des BMWi auch noch zur Verfügung gestellt werden. Die Bearbeitung der bereits beantragten Förderungen ist jedoch auf unabsehbare Zeit ausgesetzt und die Bearbeitungsdauer wird durch die auch weiterhin eingehenden Anträge bis zur Klärung der Problematik mit Sicherheit nicht kleiner werden.
- Zudem gehen wir davon aus, dass die Anträge sehr genau geprüft werden, da es auch bei diesem Förderprogramm wohl zu Betrugsversuchen kam.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0351 – 89692140
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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