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Corona, höhere Gewalt und die AGB

Corona, höhere Gewalt und die AGB - welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie als Unternehmer haben.

Die Corona-Pandemie hat im letzten Jahr alle unvorbereitet erwischt und viele Unternehmen – und ihre AGB und Verträge – auf eine harte Probe gestellt. Aufgrund des Lockdowns kam und kommt es zu Liefer- sowie Finanzengpässen. Aufgrund diverser Betriebsschließungen und Beschränkungen war über einen langen Zeitraum kein normaler Geschäftsbetrieb mehr möglich. Auch die Eventbranche ist hart von der Coronapandemie betroffen. Nicht nur, dass viele Veranstaltungen gar nicht erst angesetzt werden konnten, auch viele geplante Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Die Rückabwicklung der Verträge gestaltete sich schwierig. Auch das LG München I hatte sich in dem Zuge mit der Frage zu beschäftigen, ob die Vorverkaufsgebühren bei Absage einer Veranstaltung von dem Tickethändler erstattet werden müssen oder nicht. Das Gericht entschied zu Gunsten der Kunden: die Klausel in den AGB waren zu pauschal ausgestaltet.
Viele Unternehmer beriefen sich auf höhere Gewalt, wenn es darum ging, dass Verträge nicht erfüllt werden konnten. Viele Gerichte sahen die anders. Sie verwiesen darauf, dass höhere Gewalt Ereignisse sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Menschen liegen, z.B. Naturgewalten. Eine Vergleichbarkeit sei damit nicht gegeben. Spätestens nach der zweiten Welle konnte nicht mehr von höherer Gewalt gesprochen werden, sodass eine Alternativlösung gefunden werden muss.
Um sich als Unternehmen in Zukunft vor derartigen Problemen aufgrund von Pandemien wie Covid-19 oder anderen Lieferengpässen zu schützen, haben Sie die Möglichkeit, Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu treffen.
Ein erster Schritt ist das Hinauszögern des Verzugs. Des Weiteren ist es möglich einen Haftungsausschluss aufgrund von Pandemien und Epidemien zu vereinbaren. Auch eine stellenweise Anpassung ist möglich, insbesondere wenn der Unternehmer von Zulieferern abhängig ist.

Sprechen Sie uns an: die Rechtsanwälte der Kanzlei white ip | Patent & Legal Dresden übernehmen für Sie Erstellung rechtssicherer und individueller AGB und prüfen gern Ihre aktuellen AGB.

Über die Autorin
Sabrina Lahne
Sabrina Lahne

Als Rechtsanwältin des Legal Teams unserer Kanzlei berate ich in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, insbesondere in dem Bereich des Markenrechts.

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