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A1 Bescheinigung für berufliche Auslandsreisen

A1 Bescheinigung für Auslandsreisen jetzt auch Pflicht für Selbstständige - Infos zur Beantragung und Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

Wer als Arbeitnehmer arbeitsbedingt durch seinen Arbeitgeber in ein anderes Land der Europäischen Union, in einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz entsandt wird, hat bei Grenzübertritt eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Das gilt gem. § 106a SGB V nun auch für selbstständig Tätige.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie sind Geschäftsreisende verpflichtet, sich bei Auslandsreisen im Zielland zu registrieren. Außerdem muss aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen der Antrag auf die A1 Bescheinigung gestellt und im Zielland mitgeführt werden. Die Regelungen sollen den Einreisenden eindeutig zu einem Sozialsystem eines Staates zuordnen – damit soll klargestellt werden, welcher Staat sozialrechtlich für die einreisende Person verantwortlich ist.

Wo muß der Antrag auf den Nachweis der zugehörigen Sozialversicherung in Form der A1-Bescheinigung gestellt werden?

Das richtet sich danach, ob man als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger eine grenzüberschreitende arbeitsbedingte Reise vornimmt. Soll ein Arbeitnehmer in einen oben genannten Staat arbeitsbedingt entsandt werden, trifft grundsätzlich den Arbeitgeber die Pflicht einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung zu stellen. Nach der Übermittlung ist die Bescheinigung unverzüglich dem Arbeitnehmer zugänglich zu machen.
Ist man selbstständig tätig, muss man selbst die Ausstellung der A1-Bescheinigung beantragen.

Für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeitende ist der Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Das gilt ebenso bei freiwillig- und familienversicherten.
Ist der Arbeitnehmer privat versichert, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung richten den elektronischen Antrag an die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV).
Sowohl Selbstständige als auch Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer können den Antrag über das Portal https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ stellen.

Wann ist man verpflichtet die A1 Bescheinigung mitzuführen?

Immer wenn man im Rahmen einer Tätigkeit des eigenen Gewerbes als Selbstständiger oder arbeitsbedingt als Arbeitnehmer in einen der oben genannten Staaten einreist oder aufhält.

Womit muss ich bei Nichtbeachtung rechnen?

Bei einer Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Weiterhin können die Sozialversicherungsbeträge nach dem Recht des Aufenthaltslandes sofort eingezogen werden.
Es ist also zu empfehlen, bei Dienstreisen oder solchen im Zusammenhang mit dem eigenen Gewerbe immer den Nachweis der zugehörigen Sozialversicherung in Form der A1-Bescheinigung mit sich zu führen.

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