Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“
Von diesem Programm profitieren Solo-Selbstständige sowie zu begünstigende Betriebsstätten mit Sitz im Freistaat Sachsen (z.B. Dienstleister, Handel, Handwerk, wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe oder die Kultur- und Kreativwirtschaft), sofern der Jahresumsatz zum 31.12.2019 in Höhe von 1 Mio. € nicht überschritten wird. Das Unternehmen muss zudem zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund gewesen sein und der prognostizierte Umsatzrückgang aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr betragen.
In diesem Fall sind zinslose Darlehen in Höhe von 5.000 € bis maximal 50.000 €, im Einzelfall sogar bis 100.000 € möglich. Während einer Laufzeit von 10 Jahren sind die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. Die Rückzahlung des Darlehens kann teilweise oder vollständig erlassen werden, sofern man sich in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und die Rückzahlung zu einer Existenzgefährdung (Insolvenz) führen würde.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235349
Anträge und ein FAQ, finden sich bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank (SAB):