Abfindung bei Kündigung
Was ist eine Abfindung, und wann wird sie gezahlt?
Die Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei der Beendigung bzw. Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Damit die Abfindung bei Kündigung nicht zu hoch oder zu niedrig ausfällt, ist eine Beratung bei einem Anwalt für Abfindung zu empfehlen.
Die Rechtsanwaltskanzlei white ip | Patent & Legal berät Arbeitgeber umfassend zur Abfindung bei Kündigungen, Arbeitnehmer-Ansprüche und die übliche Abfindungshöhe in Ihrer Branche und Region.
Unser Team ist für Sie per Telefon unter 0351 ·896 921 40 oder unter der E-Mail-Adresse recht@white-ip.com für Sie erreichbar.
Wir stehen für Beratungen in Dresden, Leipzig, Berlin, Köln, München, Hamburg und darüber hinaus zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und dem Wunsch nach einer Online- oder Vor-Ort-Beratung!
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Oft gestellte Fragen zu Abfindungen bei Kündigungen
Wer hat einen Anspruch auf Abfindungen?
Ob und wann eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese ausfällt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich kommt eine Abfindungszahlung nach § 9 des Kündigungsschutzgesetzes nur in Betracht, wenn entweder dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Ein Grund dafür ist beispielsweise eine erhebliche Zerstrittenheit der Parteien.
Dennoch kommt es im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens oftmals zur Vereinbarung einer Abfindungszahlung im Rahmen eines Vergleiches.
Damit erkauft sich der Arbeitgeber praktisch eine einverständliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und entgeht somit der Unsicherheit eines Rechtsstreits und einer gerichtlichen Entscheidung.
Eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht und Abfindungen ist empfehlenswert, denn die Höhe der Abfindungszahlung ist Verhandlungssache.
Warum sollte ein Anwalt zu Verhandlungen über Abfindungen hinzugezogen werden?
Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: vom Verhandlungsgeschick, aber auch von der Branche und Region oder bestehenden Vereinbarungen.
Je nach Gerichtsbezirk haben sich bestimmte „Grundbeträge“ für die Frage der Abfindung bei Kündigung entwickelt. Gängig ist dabei beispielsweise eine Abfindungshöhe eines halben Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr als Grundbetrag. Dieser Abfindungsbetrag kann je nach den Umständen des Einzelfalls sodann erhöht oder verringert werden.
Wurden in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen sowohl zum Grund als auch zur Höhe einer Abfindung getroffen werden, müssen diese im Einzelfall geprüft und zwingend beachtet werden.
Welche Folgen kann eine Abfindung haben?
Von hoher Bedeutung für den Arbeitnehmer ist beim Abschluss eines Abfindungsvergleichs auch die Frage nach der Sperrzeit im Hinblick auf die Zahlung von Bürgergeld. Grundsätzlich gilt, dass sowohl eine Sperrzeit als auch eine Anrechnung grundsätzlich vermieden werden kann, soweit der Vergleich korrekt formuliert wird. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Abfindungen ist für einen vorteilhaften Abfindungsvergleich dabei unerlässlich, da bereits kleine Ungenauigkeiten unerwünschte Folgen nach sich ziehen können.
Je nachdem, wann die Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe, können die Steuern hierfür sehr hoch sein.
Wird die Abfindung noch im laufenden Arbeitsverhältnis gezahlt wird, dann erfolgt die Auszahlung regelmäßig mit der letzten Lohnzahlung und noch in Steuerklasse 1. Wird, beispielsweise aufgrund eines längeren Rechtsstreits, die Abfindung erst nachträglich gezahlt und befindet man sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem neuen Arbeitsverhältnis, so wird die Abfindung unter Steuerklasse 6 und damit wesentlich höher versteuert. Darüber hinaus kann eine hohe Abfindung natürlich aufgrund der Steuerprogression dazu führen, dass die Steuern hierauf stark ansteigen.
Dies wird am Ende alles erst durch die Steuererklärung wieder relativiert. Hier wird der Nachteil der Versteuerung in Lohnsteuerklasse 6 ausgeglichen und auch die Steuerprogression aufgrund einer hohen Abfindung kann durch die sogenannte Fünftel-Regelung vermindert werden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung beantworten sehr gerne Ihre Fragen hierzu.
Wir unterstützen Sie von der Prüfung des Abfindungsanspruchs bis hin zur Ermessung der Abfindungshöhe.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind in Dresden und ganz Sachsen für Unternehmen, Geschäftsführende und leitende Angestellte tätig und beantworten Ihre Fragen anlässlich einer Kündigung und einer möglichen Abfindung jederzeit vertrauensvoll und kompetent.
Ansprechpartner
Albrecht Lauf
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
white ip | Patent & Legal
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