SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Besondere technische Maßnahmen

Arbeitsplatzgestaltung

  • Ausreichend Abstand [mindestens 1,5 m)
  • Transparente Abtrennungen bei Publikumsverkehr und bei Arbeitsplätzen ohne ausreichenden Schutzabstand
  • Büroarbeit im Homeoffice. Ansonsten: Mehrfachbelegungen vermeiden/für ausreichend Schutzabstand sorgen

Sanitär-, Pausenräume und Kantinen

  • Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung stellen
  • Reinigungsintervalle anpassen
  • Pausenräume/Kantinen: Ausreichenden Abstand sicherstellen, keine Warteschlangen bei Essens- und Geschirrrückgabe und Kasse entstehen lassen
  • Ultima Ratio: Schließung von Kantinen

Lüften

  • Regelmäßiges Lüften

Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienst, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs

  • Mindestabstand 1,5 m
  • Kleine, feste Teams [z. B. 2 bis 3 Personen) bilden
  • Wechselnde Kontakte innerhalb Betriebsangehörigkeit bei Fahrten/Arbeitseinsätzen reduzieren
  • Handhygiene in der Nähe der Arbeitsplätze schaffen
  • In Firmenfahrzeugen zusätzliche Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion mit Papiertüchern und Müllbeuteln
  • Innenräume der Firmenfahrzeuge regelmäßig reinigen
  • Fahrten zur Materialbeschaffung reduzieren
  • Tourenplanungen beschränken

Sammelunterkünfte

  • Kleine, feste Teams festlegen, die auch zusammenarbeiten. Diesen Teams nach Möglichkeit eigene Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen (Sanitär- räume, Küchen, Gemeinschaftsräume)
  • Einzelbelegung von Schlafräumen
  • Mehrfachbelegung nur bei Partnern bzw. engen Familienangehörigen
  • Küche: Geschirrspüler
  • Waschmaschinen/regelmäßigen Wäschedienst organisieren

Homeoffice

  • Nach Möglichkeit Homeoffice, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen vorliegen würden

Dienstreisen und Meetings

  • Reduzieren auf das absolute Minimum
  • Alternativen: Telefon- oder Videokonferenzen
  • Wenn Präsenzveranstaltung: Ausreichender Abstand zwischen Teilnehmern

 

Besondere organisatorische Maßnahmen

Schutzabstände

  • Bei Verkehrswegen [Treppen, Türen, Aufzüge) für ausreichenden Abstand sorgen
  • Bei Personenansammlungen [Zeiterfassung, Kantinen, Ausgabestellen, Aufzüge): Schutzabstände durch Klebeband markieren
  • Zusammenarbeit Beschäftigter, z. B. bei Montage: auf Mindestabstand

Arbeitsmittel und Werkzeuge

  • Personenbezogen verwenden
  • Regelmäßige Reinigung vor Übergabe an andere Personen
  • Anderenfalls: Schutzhandschuhe, Tragzeitbegrenzungen und Allergien der ArbN

Arbeitszeit und Pausen

  • Belegungsdichte verringern [Für zeitliche Entzerrung sorgen, z. B. versetzte
    Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtbetrieb)
  • Auf Verringerung von Personenkontakten bei Schichtplänen achten
    Arbeitsbekleidung
    und PSA
  • Nur personenbezogene Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung [PSA) und
    Arbeitsbekleidung
  • Trennung von der Alltagskleidung
  • Regelmäßige Reinigung sicherstellen

Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeits- und Betriebsstätten

  • Auf ein Minimum beschränken
  • Kontaktdaten betriebsfremder Personen sowie Zeitpunkt des
    Betretens/Verlassens der Arbeitsstätte/des Betriebsgeländes möglichst
    dokumentieren

Bei Verdachtsfällen

  • Rasche Aufklärung von Verdachtsfällen (Fieber, Husten, Atemnot) ermöglichen
    • z. B. durch kontaktlose Fiebermessung im Betrieb
  • ArbN mit Symptomen auffordern, Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw.
    zu Hause zu bleiben
  • Bis ärztliche Abklärung erfolgt, ist von AU auszugehen
  • ArbN sollten sich an Gesundheitsamt oder Arzt wenden
  • ArbG sollte im betrieblichen Pandemieplan Regelungen treffen, um bei

Psychische Belastungen minimieren

  • Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen (Belastung der ArbN durch
    Auseinandersetzungen mit Kunden, hohe Arbeitsintensität in
    systemrelevanten Branchen etc.)
  • Geeignete Maßnahmen ergreifen

Besondere personenbezogene Maßnahmen

Mund-Nase-Schutz und PSA

  • In bes. gefährdeten Arbeitsbereichen: bei unvermeidbarem Kontakt und
    nicht einhaltbaren Schutzabständen PSA zur Verfügung stellen

Unterweisung und aktive Kommunikation

  • Kommunikation über Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
  • Unterweisungen der Führungskräfte
  • Einheitliche Ansprechpartner benennen
  • Hinweise verständlich machen [Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierung)
  • Auf Einhaltung persönlicher und organisatorischer Hygieneregeln [Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) hinweisen

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (auch telefonisch)/Beratung durch Betriebsarzt
  • Bei Empfehlung des Betriebsarztes zum Tätigkeitswechsel: ArbG erfährt nur
    davon, wenn ausdrückliche Einwilligung des ArbN vorliegt

Das gilt neu – zunächst befristet bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche im Arbeitsrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Rund um das Thema Arbeitsrecht und Corona konzentriert sich unsere Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden (Chemnitz, Görlitz, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg, Leipzig etc.).

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