Ihre Anwälte für Erbrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Merz & Lauf aus Dresden beraten Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen Bereichen des Erbrechts.

Nach dem Großteil der statistischen Erhebungen, hat nur die knappe Hälfte aller Deutschen für den Ernstfall eine Regelung getroffen. Es ist verständlich, dass man sich nur ungern mit der eigenen Vergänglichkeit auseinandersetzt und sich die entscheidenden Fragen stellt: Wer soll erben? Welche formalen Anforderungen gibt es?

Dennoch sind es gerade diese Fragen, die man sich besser früher als später stellen sollte, denn oft schiebt man diese Fragen hinaus bis es bereits zu spät ist und mit der Trauer über den Unglücksfall vermischen sich Streitigkeiten darüber wie nun weiter vorzugehen ist. Diese Streitigkeiten können dabei neben finanziellen Aspekten auch Aspekte wie beispielsweise die Firmen-/ Unternehmensfortführung des Verstorbenen und damit dessen Lebenswerk betreffen.

Deshalb hat es sich die Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf aus Dresden zur Aufgabe gemacht, den Mandanten u.a. im Erbrecht umfassend, mit einer sehr hohen Fachkompetenz und vor allem schnell zur Seite zu stehen. Nur wer das Erbrecht und angrenzende Rechtsgebiete exakt beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist, vermag den Mandanten optimal zu vertreten. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen darüber hinaus über eine stark vernetzte Ausrichtung aller Materien, die mit dem Erbrecht im Zusammenhang stehen, insbesondere dem Steuerrecht.

Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche Entstehung von Pflichtteilsansprüchen Pflichtteilsansprüche entstehen grundsätzlich unter zwei einfachen Voraussetzungen. Zum einen muss der Erbfall eingetreten sein und zum anderen muss eine Enterbung vorliegen. Der Enterbte ist sodann Pflichtteilsberechtigter. Pflichtteilsansprüche sind Ansprüche gegen die Erben auf Auszahlung eines gewissen Geldbetrags. Diese Ansprüche sind sofort mit Eintritt des Erbfalls fällig. Die Höhe des Anspruchs ist dabei anhand der gesetzlichen Erbfolge zu ermitteln und entspricht genau…

Erbauseinandersetzung

Erbauseinandersetzung Die Grundlagen der Erbengemeinschaft Sobald der Erblasser mehr als einen Erben einsetzt entsteht zwischen diesen Miterben kraft Gesetz eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das gesamte Erbe steht dabei der Erbengemeinschaft zu, zunächst grundsätzlich unabhängig davon, wie hoch der jeweilige Anteil am Erbe ist. Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Da das Erbe nicht den einzelnen Erben zusteht, sondern der Gemeinschaft, kann auch…

Erbschein

Merz & Lauf Ihre Spezialisten im Erbrecht Sie befinden sich hier: Merz & Lauf Rechtsanwälte Dresden Erbrecht Erbschein Erbschein Der Erbschein ist ein sogenanntes Legitimationspapier. Der Inhaber des Erbscheins weist sich mit diesem im Rechtsverkehr als tatsächlicher Erbe des benannten Erblassers aus. Die Banken und Sparkassen werden daher Zugriff auf die Konten ermöglichen und sollte sich im Nachlass ein Grundstück…

Vorweggenommene Erbfolge

Merz & Lauf Ihre Spezialisten im Erbrecht Sie befinden sich hier: Merz & Lauf Rechtsanwälte Dresden Erbrecht Vorweggenommene Erbfolge vorweggenommene Erbfolge Die vorweggenommene Erbfolge bietet viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen, aber auch gegenüber der gewillkürten durch Testament oder Erbvertrag. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss sich der zukünftige Erblasser aber so früh wie möglich um entsprechende Regelungen bemühen, denn je früher die…

Erbvertrag

Merz & Lauf Ihre Spezialisten im Erbrecht Sie befinden sich hier: Merz & Lauf Rechtsanwälte Dresden Erbrecht Erbvertrag Erbvertrag Grundlegendes Für einen zukünftigen Erblasser (Vererbenden) gibt es zwei Möglichkeiten seinem letzten Willen Geltung zu verschaffen. Es kann entweder ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen werden. Der Erbvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Vertrag und wird somit zwischen mindestens zwei Personen geschlossen. Als rechtswirksamer…

Testament

Merz & Lauf Ihre Spezialisten im Erbrecht Sie befinden sich hier: Merz & Lauf Rechtsanwälte Dresden Erbrecht Testament Testament Grundlegendes Für einen zukünftigen Erblasser (Vererbenden) gibt es zwei Möglichkeiten seinem letzten Willen Geltung zu verschaffen. Es kann entweder ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen werden. Ein Testament ist eine grundsätzlich einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des zukünftigen Erblassers. Ein Testament kann grundsätzlich von Jedem, zu…

Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz


Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Dieter Merz


Albrecht Lauf

Rechtsanwalt Albrecht Lauf


Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf


Urteile zum Erbrecht:
Weiterführende Informationen:

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche des Erbrechts ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf aus Dresden, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch steht unser Team für Erbrecht Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Im Bereich des Erbrechts konzentriert sich unsere Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden aber auch Chemnitz, Görlitz, Wurzen, Oschatz, Radeberg, Freital, Dippoldiswalde, Löbau, Pulsnitz, Bischofswerda, Hoyerswerda, Altenberg, Moritzburg, Döbeln, Großröhrsdorf, Grimma, Großenhain, Nossen, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg und Leipzig. Unser Team für Erbrecht aus Dresden ist für Sie da.

Menü