Der Erbschein ist ein sogenanntes Legitimationspapier. Der Inhaber des Erbscheins weist sich mit diesem im Rechtsverkehr als tatsächlicher Erbe des benannten Erblassers aus. Die Banken und Sparkassen werden daher Zugriff auf die Konten ermöglichen und sollte sich im Nachlass ein Grundstück befinden, kann mittels des Erbscheins auch die entsprechende Legitimation gegenüber dem Grundbuchamt nachgewiesen werden.
Ein Erbschein ist schnell beantragt, wobei der Antrag grundsätzlich keiner Form Bedarf, solange die notwendigen Angaben enthalten sind, welche sich aus § 352 FamFG ergeben.
Auf Verlangen des Gerichts sind die Angaben zur Erbenstellung jedoch eidesstattlich zu Versichern. Darüber hinaus erfolgen Entscheidungen über Erbscheinsanträge regelmäßig sehr zeitnah, sodass die notwendige Erbenstellung prinzipiell unkompliziert nachgewiesen werden kann.
Nun ist dieser gesamte juristische Vorgang im Vergleich zu anderen grundsätzlich eher unkompliziert, doch gerade darin liegt auch ein Problem. Denn das Erbrecht an sich und die Bestimmungen zur gesetzlichen Erbfolge sind mindestens ebenso kompliziert wie Erbteilsbestimmungen anhand entsprechende Testamente. So kommt es in der Praxis überraschend oft vor, dass nicht der tatsächliche Erbe, sondern ein „Scheinerbe“ den Erbschein beantragt.
Das Gericht prüft aber den Antrag nicht in rechtlicher Hinsicht, sondern lediglich danach, ob die entsprechenden Angaben des § 352 FamFG enthalten sind und ob bereits ein Andere einen Erbschein für den selben Erblasser beantragt hat. Wird der Erbschein gegenüber einer Person erteilt die tatsächlich nicht Erbe ist, besitzt dieser dennoch die gleiche legitimierende Wirkung. Der Scheinerbe gilt daher nach Außen und gegenüber dem Rechtsverkehr als Erbe und kann die entsprechenden Verfügungen treffen.
Sollte sich eine derartige Situation ergeben ist unverzüglich die Kraftloserklärung und Einziehung des fälschlich erteilten Erbscheins zu beantragen, bevor der Scheinerbe unter Umständen nicht rückgängig zu machende Schäden verursacht. Wir bei Merz & Lauf Rechtsanwälte in Dresden reagieren in solchen Fällen unverzüglich, wobei in nahezu allen Fällen die entsprechenden potentiellen Schäden verhindert oder zumindest minimiert werden können.
Sicherheit über die Erbenstellung erlangt man letztlich nur über ein sogenanntes Erbenfeststellungsverfahren, in welchem das Gericht durch Urteil rechtskräftig darüber entscheidet, wer die Erbenstellung innehat.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche im Erbrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Dresdner Rechtsanwälte von Merz & Lauf, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir im Bereich des Erbrechts grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Ein großer Teil unserer Mandantschaft kommt dabei jedoch aus der Region des Freistaats Sachsen, insbesondere der Region um Dresden (Chemnitz, Görlitz, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg, Leipzig etc.).