Merz & Lauf

Ihre Spezialisten im Erbrecht

vorweggenommene Erbfolge


Die vorweggenommene Erbfolge bietet viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen, aber auch gegenüber der gewillkürten durch Testament oder Erbvertrag. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss sich der zukünftige Erblasser aber so früh wie möglich um entsprechende Regelungen bemühen, denn je früher die vorweggenommene Erbfolge angegangen wird, umso größer können die potentiellen Vorteile ausfallen.

Darüber hinaus lassen sich durch die vorweggenommene Erbfolge die fehleranfälligen Testamentsformulierungen und die strengen Formvorschriften des Erbvertrags bis zu einem gewissen Grad umgehen, sodass durch diese Verfügungen von Todes wegen nur noch das nötigste geregelt werden muss.

Unter dem Begriff der vorweggenommenen Erbfolge versteht man grundsätzlich die Übertragung des Vermögens des Erblassers an seine potentiellen Erben. Im Regelfall erfolgt die Vorwegnahme des Erbes durch Schenkungen zu Lebzeiten. Diese Schenkungen werden dabei regelmäßig auf das spätere Erbe angerechnet.

Der wohl größte Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge ist, dass man bereits zu Lebzeiten sein späteres Erbe verteilen kann, beispielsweise im Rahmen einer Hochzeit als „Mitgift“ für das Brautpaar. Dies kann für die späteren Erben, insbesondere in finanziell angespannten Situationen, eine erhebliche Hilfe darstellen. Durch die Anrechnung auf das Erbe werden andere Miterben auch nicht schlechter gestellt gegenüber denjenigen, die bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigt werden.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man bei Bedarf die Zuwendung, ähnlich wie beim entgeltlichen Erbvertrag, von einer Gegenleistung abhängig machen kann. Dabei kann die potentielle Gegenleistung jedoch weiter gefasst sein als beim Erbvertrag. So lässt sich beispielsweise ein lebenslanger Nießbrauch an einer verschenkten Immobilie vereinbaren oder eine Pflegeverpflichtung.

Darüber hinaus kann die vorweggenommene Erbfolge, insbesondere bei größeren Vermögen, auch erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen. So kann einerseits der Schenkungsfreibetrag, als auch der Erbschaftssteuerfreibetrag ausgenutzt werden. Sollte man bereits frühzeitig mit der vorweggenommenen Erbfolge beginnen, können die Schenkungsfreibeträge unter Umständen sogar mehrfach ausgenutzt werden.

Darüber hinaus existieren verschiedene spezielle Steuersparmodelle, wie beispielsweise die Kettenschenkung, bei der ein Ehegatte dem anderen Ehegatten eine Zuwendung macht und dieser die Zuwendung an den gemeinsamen Sohn weitergibt. Auf diese Weise können beide Eltern ihre jeweiligen Freibeträge gegenüber dem gemeinsamen Kind voll ausnutzen.

Darüberhinaus existieren gerade im Rahmen der Zuwendung unter Ehegatten verschiedenste Steuersparmodelle, zu nennen seien hier nur die sogenannte Güterschaukel und die Güterstandsschaukel.

Wir, die Dresdner Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf haben spezialisierte Anwälte im Bereich des Erbrechts, die Ihnen dabei helfen können, die bestmögliche Lösung im Rahmen der Erbfolge im generellen und der vorweggenommen Erbfolge im speziellen zu finden.


Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche im Erbrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Dresdner Rechtsanwälte von Merz & Lauf, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir im Bereich des Erbrechts grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Ein großer Teil unserer Mandantschaft kommt dabei jedoch aus der Region des Freistaats Sachsen, insbesondere der Region um Dresden (Chemnitz, Görlitz, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg, Leipzig etc.).

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