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Patent & Legal

Unter­nehmens­gründung

Am Anfang einer jeden Unternehmensgründung steht eine gute Idee. Aber auch die beste Idee realisiert sich nicht von allein. Wer von Anfang an zielgerichtet und professionell arbeiten möchte, der benötigt die bestmögliche Unterstützung. Denn es ist weit mehr als nur ein Unternehmen zu gründen.
Es geht um Ihre Existenzgründung.

Die white ip | Patent & Legal-Experten sind Ihnen ein enger und zuverlässiger Partner für Ihre Unternehmensgründung.

Um aus der ursprünglichen Geschäftsidee Wirklichkeit werden zu lassen, sind viele Schritte notwendig: 

Von der Beantragung möglicher Förderungen im Hinblick auf die Unternehmensgründung, der Kontaktanbahnung mit Kooperationspartnern, der Patent- und Markenanmeldung bis hin zur Wahl der Rechtsform des Unternehmens können eine Menge Fehler begangen werden.
Unsere hoch spezialisierten Dresdner Rechts- und Patentanwältinnen und Anwälte vom „Team Unternehmensgründung“ können Ihnen dabei helfen den Grundstein für ein möglichst solides und professionell geführtes Unternehmen zu legen und die Unternehmensgründung erfolgreich zu gestalten. Denn nur ein Unternehmen mit einem soliden Fundament kann ohne Sorgen in die Zukunft blicken und auf ein gesundes Wachstum hoffen. Fehler in der Gründungsphase hingegen verursachen in aller Regel später hohe Kosten und führen nicht selten zum handfesten Streit unter den Gesellschaftern. Wenden Sie sich daher rechtzeitig and unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: für eine kompetente und umfassende Beratung der Unternehmensgründung.

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Unternehmensgründung und -ausgründung

Im Rahmen der Unternehmensgründung existieren verschiedene Schritte, die bei jeder Gründung eine entscheidende Rolle spielen.
  1. Beantragung von Schutzrechten
  2. Kapitalbeschaffung
  3. Die Wahl der Rechtsform
  4. Die Gründung der Gesellschaft
  5. Das Einstellen von Mitarbeitern
  6. Weitere Hinweise für Ihre Existenzgründung
01.

Beantragung von Schutzrechten

Die Redewendung „Wissen ist Macht“ trifft heute ebenso zu wie in der Vergangenheit. Wer einen Wissens- oder Technologievorsprung auf dem Markt hat, kann sich regelmäßig seine Geschäftspartner aussuchen, den Preis bestimmen und wird potenziellen Konkurrenten immer einen Schritt voraus sein. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich dieses Wissen zu sichern und den Technologievorsprung zu erhalten. Aus diesem Grund ist überraschend oft der erste Schritt im Rahmen einer Unternehmensgründung die Beantragung von Patenten, das Eintragen von Gebrauchsmustern und die Absicherung von immateriellen Rechten. Von einer ebenfalls nicht zu vernachlässigenden Bedeutung ist die eigene Erkennbarkeit auf dem Markt. Wer sich einen Namen verschafft hat und mit diesem in Verbindung gebracht wird möchte diesen auch schützen. Daher ist es wichtig, die eigene Marke frühzeitig anzumelden und einzutragen.

Darüber hinaus ist die Anmeldung von Patenten und Markenrechten ist für Start-Ups mit einer erheblich höheren Wahrscheinlichkeit verbunden, Venture-Capital-Finanzierungen zu sichern.

02.

Kapitalbeschaffung

Eine Unternehmensgründung erfordert meist eine nicht unbeachtliche Menge an Kapital. Findige, gut beratene Unternehmer müssen diesen Kapitalbedarf meist nicht vollständig aus eigener Tasche finanzieren, sondern sind in der Lage sich zumindest einen Teil durch Dritte zu beschaffen.

Für viele Unternehmensgründungen kommt beispielsweise eine staatliche Förderung in Betracht. Aber auch eine Kapitalbeschaffung durch typische oder atypische stille Beteiligungen oder beispielsweise den Abschluss gewinnabhängiger Darlehen mit Dritten kommt in Betracht. Dabei sind je nach Gesellschaftstyp, Gesellschaftszweck und den jeweiligen Vorstellungen der Gründer von der Beteiligung Dritter an dem Unternehmen unterschiedliche Maßnahmen möglich und zielführend.

Dabei sollte je nach potentiellem Investor auch immer eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-disclosure-agreement NDA) abgeschlossen werden, um das Knowhow des Unternehmens zu sichern.

Wenn Sie die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Startups und Unternehmensgründungen suchen, dann ist unsere auf Unternehmensgründungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Sie da.

03.

Die Wahl der Rechtsform

Die Wahl der für das konkrete Unternehmen passenden Rechtsform hängt vor allem von dem potenziellen Haftungsrisiko ab. Birgt der typische Geschäftsbetrieb ein eher hohes Haftungspotential, so ist in jedem Fall die Gründung einer Kapitalgesellschaft anzuraten. Wird das Unternehmen in einer solchen Rechtsform betrieben, ist zwar zunächst eine sogenannte Stammeinlage zu leisten (bei der GmbH beispielsweise 25.000, – €), der unmittelbare Vorteil ist jedoch, dass die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Schulden der Gesellschaft werden daher nicht auf die Gesellschafter übertragen, ganz im Gegensatz zu Personengesellschaften.

In verschiedenen Fällen kann es aber auch von Nutzen sein, erst eine solche Personengesellschaft zu gründen. Die kommt insbesondere in der Startup-Phase von Unternehmen in Betracht. Personengesellschaften wie die oHG oder die GbR sind vergleichsweise kostengünstig und schnell zu errichten, sowie flexibel auszugestalten. Da in diesen beiden Gesellschaften aber die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in vollem Umfang persönlich haften, sollten die Vorteile und die Risiken einer Startup-Personengesellschaft gut gegeneinander abgewogen werden.

Wir empfehlen dringend vor der Gründung einer Gesellschaft von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir bei white ip, Rechtsanwälte in Dresden, stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit beratend zur Verfügung, wie auch generell in jedem Stadium Ihrer Firmengründung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der Vielzahl von bereits erfolgreich durchgeführten Unternehmensgründungen erkennen wird potenzielle Probleme – weit bevor sie als solches in Erscheinung treten – und können entsprechend vorsorgen.

04.

Die Gründung der Gesellschaft

Haben sich die Unternehmensgründer auf eine Gesellschaftsform verständigt ist der Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dabei ist den konkreten Interessen der Gesellschaft umfassend Sorge zu tragen und auch die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft im Auge behalten werden.

Wollen beispielsweise zwei Gründer eine GmbH errichten, in der einer von beiden der Geschäftsführer werden soll, so sollte der Gesellschaftsvertrag dennoch Regelungen für den Fall mehrerer Geschäftsführer enthalten, da im Grundsatz von einem stetigen Wachstum des Unternehmens ausgegangen werden sollte und das Fehlen einer solchen Regelung eine, später schwieriger durchzuführende, Satzungsänderung erfordert.

Darüber hinaus sollte der Gesellschaftsvertrag aus reiner Vorsicht auch immer Regelungen zur Beendigung der Zusammenarbeit beinhalten.

Neben dem Gesellschaftsvertrag ist auch die Einholung eventuell erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen erforderlich. So sollte die Gewerbeanmeldung entsprechend rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Geschäftsbetriebs erfolgen.

Bei der Anmietung von Gesellschafts-/ Gewerberäumen sollte zwar Raum für ein gewisses Wachstum gelassen werden, allerdings sollten die gewählten Räume auch nicht direkt dem Flächenbedarf eines seit mehreren Jahren bestehenden Unternehmens entsprechen. Im Zweifel ist ein Umzug der Gesellschaft nach den ersten Geschäftsjahren vorzugswürdig gegenüber der Anmietung von umfangreichen Räumen direkt zum Beginn der Geschäftstätigkeit.

Wenn Sie eine Beratung für Ihre Unternehmensgründung benötigen, dann sind unsere Anwältinnen und Anwälte für Sie da.

05.

Das Einstellen von Mitarbeitern

Früher oder später stellt sich die Frage nach der Einstellung von Mitarbeitern. Manche Unternehmen planen direkt mit mehreren Mitarbeiten zu Beginn, was je nach Unternehmen auch durchaus sinnvoll sein kann. In jedem Fall sollten bei Einstellung der Mitarbeiter alle steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte betrachtet, allgemeinverbindliche Tarifverträge beachtet und Arbeitssicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf der ordnungsgemäßen Erstellung der Arbeitsverträge liegen. Rechtsunwirksame Formulierungen zur Probezeit, von Befristungen, von Wettbewerbsverboten, von Verschwiegenheitsvereinbarungen, von Arbeitszeitkonten oder von sonstigen Arbeitszeitmodellen können dem Unternehmen schwere Schäden zufügen.

Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Rechts- und Fachanwälte vom „Team Arbeitsrecht“ erstellen jedes Jahr eine Vielzahl von Arbeitsverträgen für unterschiedlichste Branchen. Sie sind mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. So kann das Team Ihnen einen auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse angepassten Arbeitsvertrag entwerfen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Anwalt für Ihre Firmengründung suchen.

06.

Weitere Hinweise für Ihre Existenzgründung

Letztlich sollten unmittelbar vor oder nach Aufnahme des Betriebs entsprechende Verträge mit Kunden und Lieferanten aufgesetzt, AGB entworfen und Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Diese Vertragsmuster sollten in der Folgezeit regelmäßig, mindestens einmal alle zwei Jahre, überprüft werden, da Rechtslage und Rechtsprechung einem steten Wandel unterliegen und die Rahmenbedingungen daher gegebenenfalls angepasst werden müssen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Ihre Unternehmensgründung suchen, dann ist unsere auf Unternehmensgründungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Sie da.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern.

Die Rechtsanwälte der white ip | patent & legal weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung – im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir deutschlandweit aktiv.

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