Ausgestaltung von IT-Verträgen – Tätigkeit eines IT-Rechtsanwaltes
Weiterhin sind wir als Rechtsanwaltskanzlei verstärkt in der Ausgestaltung von IT-Verträgen tätig. Auch eine Überprüfung bereits bestehender IT-Verträge zählt zu unseren täglichen Aufgaben.
Unsere Erfahrung zeigt, dass für Hersteller von Anwendungssoftware und für Hersteller von Hardware eine umfassende Beratung und individuelle Ausgestaltung der Verträge von enormer Bedeutung ist.
IT-Verträge, welche von uns regelmäßig erstellt werden, sind u.a. Softwareverträge, Softwarelizenzverträge, Know-How-Verträge, Lizenzverträge sowie Markenlizenzverträge. Darüber hinaus werden von unseren spezialisierten Rechtsanwälten im Bereich des IT-Rechtes folgende Verträge ausgearbeitet und auf rechtliche Problemschwerpunkte überprüft: ASP-Verträge, Domain-Verträge, Hostingverträge, Systemverträge, Webdesign-Verträge, Hardware-Kaufverträge, Franchiseverträge, Projektverträge, Verträge zur Software- und Hardwaremiete, Softwareerstellungsverträge sowie Geheimhaltungsvereinbarungen (Letter of Intent).
Durch eine ständige Weiterbildung in diesen Bereichen und eine langjährige Erfahrung bei der Ausgestaltung und Beratung von IT-Verträgen ist unser Expertenteam in der Lage, rechtssichere und vor allem praktikable Verträge zu erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.