Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im Lizenz- und Franchiserecht
Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im Lizenz- und Franchiserecht
Ihr Rechtsanwalt für Lizenzrecht und Ihr Rechtsanwalt für Franchiserecht helfen Ihnen beim Schutz Ihrer immateriellen Werte und Rechte. Ihre Unternehmensidee zu schützen ist häufig Gegenstand der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes für Lizenzrecht sowie eines Rechtsanwaltes für Franchiserecht.
Der Lizenzvertrag ist hierbei häufig der wichtigste Baustein um eine wirtschaftliche Verwertung von Immaterialgütern zu ermöglichen. Das Urheberrecht eines geistigen Gutes sperrt zunächst die die Nutzung eines solchen Gutes durch andere. Um diese Immaterialgüter doch durch andere nutzen und verwerten zu können, hat sich das Lizenzrecht entwickelt. Obwohl dem Lizenzrecht folglich eine enorme Bedeutung zukommt, ist es gesetzlich nicht vollständig geregelt. Von daher ist es aus Sicht unserer auf das Lizenzrecht spezialisierten Rechtsanwälte unentbehrlich, zum einen die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben und zum anderen aus einer gesicherten Vertragsgrundlage (Lizenzvertrag) zu agieren. Gern betreut Sie ein auf Lizenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
Auch das Franchiserecht ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Doch gerade das Franchising bietet wertvolle Vorteile gegenüber der gewöhnlichen Selbständigkeit. Die ergibt sich daraus, dass bei dieser Form der Franchisegeber dem Franchisenehmer diverse Nutzungsrechte an seiner Marke einräumt. So kann der Franchisenehmer unter Nutzung der betroffenen Waren oder Dienstleistungen das Knowhow des Franchisegebers nutzen und durch ihn unterstützt werden.
Aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelungen haben wir, von der Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf aus Dresden, es uns zur Aufgabe gemacht, die Mandanten im Lizenz- und Franchiserecht mit einer sehr hohen Fachkompetenz zu vertreten. Nur wer die einzelnen zum Lizenz- und Franchiserecht zugehörigen Rechtsgebiete exakt beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist, vermag den Mandanten optimal zu vertreten. Dies betrifft unter anderem die nachstehenden Rechtsgebiete: Markenrecht, Urheberrecht und das allgemeine Vertragsrecht.
Beratend stehen wir Ihnen als Lizenzgeber oder Lizenznehmer zur Seite bei Fragen zum Lizenzvertrag, sowie Ihnen als Franchisegeber oder Franchisenehmer in Bezug auf den Franchisevertrag. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Erstellung der Verträge als auch bei Fragen, die sich aus diesem Franchisevertrag ergeben.
Nachstehend erhalten Sie einen Auszug der wesentlichen Beratungsprodukte der Rechtsanwaltskanzlei Merz und Stöhr aus dem Bereich des Franchiserechtes sowie des Lizenzrechtes:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche des Lizenz- und Franchiserechts ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf aus Dresden, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch steht unser Rechtsanwalt für Lizens- und Franchiserecht Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Im Bereich des Lizenz- und Franchiserechts konzentriert sich unsere Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden aber auch Chemnitz, Görlitz, Wurzen, Oschatz, Radeberg, Freital, Dippoldiswalde, Löbau, Pulsnitz, Bischofswerda, Hoyerswerda, Altenberg, Moritzburg, Döbeln, Großröhrsdorf, Grimma, Großenhain, Nossen, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg und Leipzig. Unser Anwalt für Lizenz- und Franchiserecht aus Dresden ist für Sie da.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon:
0 351 318 41 – 0
E-Mail:
merz@merz-dresden.de
Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden