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Vertragsrecht

Verträge sind die Basis aller Geschäfte: Stellen Sie Ihre Tätigkeiten auf ein solides Fundament!

Verträge bilden das Fundament für unternehmerische Tätigkeiten. Die individuelle und juristisch einwandfreie Erstellung von Verträgen, die wir für Sie anbieten, ist die zentrale Möglichkeit, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Oft handelt es sich um kleine Fehler und relativ einfache Vorgaben, die bei Vertragsabschlüssen nicht beachtet werden und später zu Problemen führen. Diese können durch eine rechtzeitige juristische Prüfung oder durch die Erstellung der Verträge mithilfe der Rechtsabteilung der white ip verhindert werden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wir sind in den Räumlichkeiten unserer Anwaltskanzlei in Dresden oder Online für Sie da.

Ein erfahrenes
Team an Ihrer Seite

Unsere Anwälte für Vertragsrecht stehen Ihnen bei dem Erstellen von Verträgen sowie bei der juristischen Prüfung und Kontrolle Ihrer Verträge zur Seite. So vermeiden Sie Fehler bezüglich der Formalitäten, inhaltliche Problematiken, Gesetzesverstöße und die häufig daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten. Sollten Sie bereits Probleme mit Altverträgen haben und sind mit einer Abmahnung im Vertragsrecht oder einer Rechtsstreitigkeit konfrontiert, unterstützen wir Sie auch in diesem Fall.

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Ihre Ansprechpartner

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Erstellung, Abschluss und Überprüfung von Verträgen

Herausforderungen im Vertragsrecht

Formale Anforderungen an Verträge

Das Erstellen von Verträgen bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form, sie können mündlich, schriftlich oder auch konkludent geschlossen werden, wenn es sich aus den Umständen ergibt. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen: damit ein Vertrag wirksam geschlossen worden ist, muss bei diesen eine besondere Form beachtet werden. Ein Beispiel ist die Schriftformerfordernis, bei welcher etwa bei einem Grundstückserwerb noch eine notarielle Beurkundung des Vertrages benötigt wird. Die erforderliche Form beim Erstellen eines Vertrages muss zwingend beachtet werden. Es gibt gesetzliche Regelungen, von denen beim Erstellen des Vertrags nicht abgewichen werden darf. Beinhaltet ein Vertrag doch abweichende Regelungen, sind diese unwirksam. Außerdem ist bei vielen Verträgen, die mündlich wirksam geschlossen werden können, zu empfehlen, trotzdem einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Kommt es zu Streitigkeiten, kann ein Vertrag als Beweismittel herangezogen und eventuelle Interessen so leichter durchgesetzt werden. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht der Kanzlei white ip behalten für Sie alle besonderen Regelungen und Ausnahmen im Blick und helfen Ihnen dabei, Ihren Vertrag zu erstellen und dies in der passenden und vorgeschriebenen Form. Unsere Rechtsanwälte und Wirtschaftsjuristen sind Ihre Ansprechpartner für alle Bereiche, die zum Thema Vertragsrecht gehören: von der Beratung, Erstellung über bis hin zur Betreuung und Abwicklung von Abschlüssen von Verträgen im privaten, arbeitsrechtlichen oder unternehmerischen Bereich. Dazu gehören zum Beispiel Gesellschafterverträge, Lizenzverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie auch Arbeitsverträge, Dienstverträge oder Aufhebungsverträge.
Herausforderungen im Vertragsrecht

Der Vertragsinhalt – sinnvolle Vereinbarungen für den Geschäftsverkehr

Der Inhalt eines Vertrages unterliegt der Vertragsfreiheit der Parteien, doch auch hier gibt es gesetzliche Bestimmungen denen Folge geleistet werden muss. So muss beim Erstellen von Verträgen darauf geachtet werden, dass dieser die jeweiligen wesentlichen Vertragsbestandteile beinhaltet. Sind diese vorhanden, ist der Vertrag wirksam. Im Geschäftsverkehr reichen die gesetzlich vorgeschriebenen wesentlichen Vertragsbestandteile nicht aus, um ein Vertragsverhältnis genügend zu regeln und auszugestalten. Es bedarf vieler individueller Regelungen, die im Zweifelsfall und bei strittigen Fragen für Klarheit sorgen. So sind ergänzende Regelungen über die Vertragslaufzeit, Haftung und Haftungsgrenzen, die Kündigungsmöglichkeiten oder auch die Definition von besonders wichtigen Begriffen oder Einzelheiten sinnvoll

Risiken im Vertragsrecht

Unzureichende Erstellung von Verträgen

Wurde etwas in einem erstellten Vertrag nicht ausreichend oder gar nicht geregelt, wird die gesetzliche Vorschrift herangezogen. Dabei kann es vorkommen, dass etwaige gesetzliche Regelungen nicht exakt auf zum konkreten Fall und Ihren Vorstellungen passen. In solchen Fällen werden Sie womöglich von dem Gesetz nachteiliger behandelt. Und anders, als sie es sich gewünscht hätten – wenn Sie selbst darüber entschieden hätten. 

Sie haben die Möglichkeit, aktiv einzugreifen und diese Punkte im Rahmen des Gesetzes nach Ihren Vorstellung im Vertrag zu regeln. Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Dresden können wir Sie in unserer Kanzlei in Dresden oder online bei der vertraglichen Gestaltung unterstützen und Ihnen außerdem dabei helfen, unwirksame Regelungen zu vermeiden. 

Häufig kommt es vor, dass für Verträge Muster aus dem Internet, zum Beispiel Muster-AGB, herangezogen werden.   Hiervor möchten wir Sie warnen, da die öffentlich zugänglichen Vorlagen häufig nur teilweise auf den zu beurteilenden Sachverhalt zugeschnitten sind und den individuellen unternehmerischen Interessen häufig nicht gerecht werden oder nicht der aktuellen Rechtsprechung genügen. Auch Verträge, die von Künstlicher Intelligenz erstellt werden, sind oft nicht fehlerfrei und mindestens einer gründlichen anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

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