Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im Markenrecht
Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im Markenrecht
Marken – auch Kennzeichen genannt – dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. An eine unterscheidungsstarke Marke knüpfen Kunden vielfach ihre Vorstellungen zur Identität des Unternehmens und zur Qualität seiner Produkte. Insofern beeinflussen Marken täglich die Kaufentscheidungen von Verbrauchern. Sie können daher je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen. Unser auf Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt betreut Sie in sämtlichen Bereichen des Markenrechts.
Aufgrund vorstehender Ausführungen haben wir von der Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf es uns zur Aufgabe gemacht, die Mandanten umgehend und mit einer sehr hohen Fachkompetenz zu vertreten. Nur wer dieses und angrenzende Rechtsgebiete exakt beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist, vermag den Mandanten optimal zu vertreten. Wir verfügen über eine stark vernetzte Ausrichtung aller Materien, die mit dem Markenrecht im Zusammenhang stehen und bieten Ihnen dementsprechend eine äußerst umfassende Beratung an.
Unsere Kompetenz besteht unter anderem in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Patentrecht und Datenschutz, der korrekten Wahl des Markennamens, der eindringlichen Recherche bezüglich älterer angemeldeter Marken und der Ermittlung der Kollidierungswahrscheinlichkeiten mit der gewünschten Kennzeichnung sowie die Beratung über die verschiedenen Widerspruchsrechte und das Vorgehen beim Löschen einer bereits bestehenden Marke.
Wir sind ferner darauf spezialisiert, ihnen eine ausführliche und umfangreiche Beratung zukommen zu lassen, sollten sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Unterlassungserklärung verfassen wollen. Selbstverständlich stehen wir ihnen auch bei weiteren angrenzenden Fragen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche des Markenrechts ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf aus Dresden, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch steht unser Rechtsanwalt für Markenrecht Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Im Bereich des Markenrechts konzentriert sich unsere Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden aber auch Chemnitz, Görlitz, Wurzen, Oschatz, Radeberg, Freital, Dippoldiswalde, Löbau, Pulsnitz, Bischofswerda, Hoyerswerda, Altenberg, Moritzburg, Döbeln, Großröhrsdorf, Grimma, Großenhain, Nossen, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg und Leipzig. Unser Anwalt für Markenrecht aus Dresden ist für Sie da.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon:
0 351 318 41 – 0
E-Mail:
merz@merz-dresden.de
Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden