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Rechtliche Unterstützung bei Abmahnung

Ballon als Symbol für Innovationen und Erfindungen
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Leistungen

Alles im Überblick

01.

Beratung bei Abmahnung

Bei Fragen nach Erhalt einer Abmahnung oder den verschiedenen Problematiken bei geforderten Schadenersatzsummen, unsere Anwälte stehen Ihnen zur Verfügung 

02.

Einstweilige Verfügung

03.

Unterlassungserklärung

Wir unterstützen Sie bei dem korrekten Aufsetzen oder Modifizieren einer Unterlassungserklärung.

Im Unternehmensbereich sind Abmahnungen in Verbindung mit den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht und Datenschutzrecht keine Seltenheit. Die Rechtsanwälte unserer Dresdner Kanzlei beraten und betreuen Sie hinsichtlich:

  • der richtigen Verhaltensweise bei erhaltenen Abmahnungen,
  • einstweiligen Verfügungen,
  • dem korrekten Aufsetzen einer Unterlassungserklärung oder einer modifizierten Unterlassungserklärung,
  • Beratung über die verschiedenen Problematiken im Zusammenhang mit den zumeist geforderten Schadenersatzsummen in der entsprechenden Abmahnung.

Unser Team ist für Sie per Telefon unter 0351 ·896 921 40 oder unter der E-Mail-Adresse kontakt@white-ip.com für Sie erreichbar.

Wir stehen für Beratungen in Dresden, Leipzig, Berlin, Köln, München, Hamburg und darüber hinaus zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und dem Wunsch nach einer Online- oder Vor-Ort-Beratung!
Wir finden gemeinsam einen Termin.

01.

Abmahnung im Wettbewerbs-, Marken-, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht sind absolut keine Seltenheit mehr. Besonders durch die Nutzung des Internets als Handelsplattform sind Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem IT- oder Urheberrecht Gang und Gäbe geworden. Dabei gilt, dass Abmahnungen zumeist sehr kostspielig für den Betroffenen werden können.
Im Bereich des Markenrechts betreffen die Abmahnungen vor allem Schutzrechte der eingetragenen Marken, Domains und Kennzeichen.
Aufgrund der Fülle an möglichen Verfehlungen im Wettbewerbsrecht ist es für Sie als Unternehmer von überaus hoher Bedeutung, dass Sie frühzeitig Kenntnis über alle Problematiken erhalten, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht stehen, um Abmahnungen von vornherein vorzubeugen.

Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen hierzu eine ausführliche und fachkompetente Beratung und Betreuung an, um vorbeugend Abmahnungen schon direkt zu Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit zu vermeiden. Des Weiteren liegt es in unserem Tätigkeitsbereich, eine umfassende und vollständige Überprüfung einer bereits bestehenden Internetpräsenz vorzunehmen und so Fehlerquellen noch rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

02.

Abmahnung erhalten?

Die Rechtsanwaltskanzlei white ip | Patent & Legal unterstützt sie gerichtlich und außergerichtlich gegen Abmahnungen jeder Art.
Diese Abmahnungen betreffen im gewerblichen Bereich meistens Schutzrechte in folgenden Bereichen:

Hierbei sollten Sie beachten, dass für Fälle der Abmahnung die hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien der Abmahnung Unterlassungserklärungen beifügen, welche unter Setzung einer zumeist sehr kurzen Frist zu unterzeichnen sind. Diese Unterlassungserklärungen dürfen auf keinen Fall ignoriert werden, da ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist, nur durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden werden kann. Wie diese modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, orientiert sich zumeist am Einzelfall.

Da wir im Laufe der Kanzleitätigkeit bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich betreut haben, verfügen wir über die Kenntnisse, Sie im Umgang mit diesen Unterlassungserklärungen und eventuellen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen kompetent zu vertreten. In den meisten Fällen gelingt es uns, die überhöhten Forderungen der Abmahnenden erheblich zu reduzieren, insofern eine Zahlung teilweise nicht sogar gänzlich entfällt.

03.

Einstweilige Verfügung in der Abmahnung

Im Wettbewerbsrecht oder gewerblichen Rechtschutz ist es stete Regelmäßigkeit, dass einer Abmahnungserklärung nicht nur eine ausfüllbare Unterlassungserklärung beiliegt. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Konstellationen, in welchen bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren insofern eingeleitet worden ist, dass bereits eine einstweilige Verfügung durch das Gericht vorliegt, die den Adressaten anweist, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Hier empfiehlt es sich zumeist, bereits eine vorbeugende und präventive Schutzschrift beim zuständigen Gericht zu hinterlegen, so dass eine mündliche Verhandlung quasi erzwungen wird.

Generell ist für eine Abmahnung von entscheidender Bedeutung, ob die Abmahnung überhaupt begründet ist. Dasselbe gilt für die einstweilige Verfügung. Entscheidend für die Begründetheit einer Abmahnung und der darin enthaltenen einstweiligen Verfügung ist die tatsächliche Rechtswidrigkeit des abgemahnten wettbewerbswidrigen Verhaltens. Es muss also erwiesen werden, dass die gewerbsmäßige Handlung tatsächlich gegen die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Wettbewerbs verstößt.

Dies ist nicht immer der Fall. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen dazu, zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der das für das Wettbewerbsrecht nötige Fachwissen mit sich bringt.

04.

Ausgestaltung der Unterlassungserklärung

Oftmals ist der Abmahnung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, mit deren Ausfüllen der Empfänger bestätigt, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und sich bereit erklärt den in der Abmahnung geforderten Schadensersatz in voller Höhe zu zahlen.

Hierbei sollte mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Nicht selten würde sich der Betroffene durch Ausfüllen der Unterlassungserklärung ebenfalls dazu bereit erklären, in allen weiteren, ähnlich gelagerten Fällen den Schadensersatz in gleicher Höhe zu übernehmen. Dazu kommt, dass der geforderte Schadensersatz häufig unverhältnismäßig hoch ausfällt.

Das Ausfüllen der Unterlassungserklärung ist ein problembehaftetes Unterfangen, durch welches sich der betroffene Empfänger – oft ohne sein Wissen – zu Handlungen bereit erklärt, die gar nicht in seinem Willen liegen. Wir verfügen durch langjährige Kanzleitätigkeit und unsere Spezialisierung auf den Gewerblichen Rechtsschutz über das hierfür notwendige Fachwissen, um sie kompetent und ausführlich über alle Belange im Zusammenhang mit der Unterlassungserklärung und dem damit zusammenhängenden Schadensersatz zu beraten und zu betreuen.

05.

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann dem Betroffenen zum Teil erhebliche Vorteile bringen. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass ein bedenkenloses Ausgestalten der modifizierten Unterlassungserklärung auch schwerwiegende Rechtsfehler mit sich bringen kann, die mehr Schaden anrichten können, als die ursprüngliche Schadensersatzforderung.

Bei der Abänderung einer vorformulierten Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung beigefügt wurde, ist äußerste Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt aber, dass der Abmahnende Schadensersatz nur in der Höhe verlangen kann, in welcher er ihm auch zusteht. Sollte der in der Abmahnung enthaltene geforderte Schadensersatz darüber hinausgehen, darf die Unterlassungserklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden.

Im Internet lassen sich zahlreiche Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen finden. Allerdings ist es für jemanden, der nicht in den Rechtswissenschaften ausgebildet ist, schwierig bis unmöglich, ob die jeweiligen Musterbögen überhaupt noch dazu geeignet ist, der eingeforderten Unterlassung gerecht zu werden.

Des Weiteren ist auch dringend davon abzuraten, der vorformulierten Unterlassungserklärung oder dem Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung weitere eigene Anpassungen beizufügen, da dies oftmals zu schwerwiegenden Rechtsfehlern führen kann, die dem Abmahnenden im schlimmsten Fall weitere Rechtschritte eröffnen, die allesamt horrende Kosten verursachen können.

Unsere Rechtsanwälte sind durch jahrelange Erfahrungen darin versiert, sie genauestens darüber aufzuklären, wie eine modifizierte Unterlassungserklärung aufzusetzen ist und welche Vorschriften dabei berücksichtigt werden müssen.

Hinweis: Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Informationen nur die allgemeine Probleme zum Thema Abmahnungen ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Dresden oder online gerne zur Verfügung.

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