Urheberrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt Ihre Belange im Urheberrecht sowie im Medienrecht.
Das Urheberrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich seit geraumer Zeit einer überdurchschnittlichen Aktivität erfreuen darf. Dies resultiert unter anderem aus der Tatsache, dass sich inzwischen eine Vielzahl von Kanzleien auf das massenhafte Abmahnen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben. Deshalb ist es auch wichtig für die Mandanten zu wissen, welche Vorgehensweise bei erhaltenen Abmahnungen zwingend notwendig ist und inwiefern Abmahnungen per se vermieden werden können.
Aus diesem Grund haben wir von Merz & Lauf es uns zur Aufgabe gemacht, die Mandanten umgehend und mit einer sehr hohen Fachkompetenz im Urheberrecht sowie im Medienrecht zu vertreten. Hierbei greifen wir auf unsere spezialisierten Rechtsanwälte zurück. Nur wer diese und angrenzende Rechtsgebiete exakt beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist, vermag den Mandanten optimal zu vertreten. Wir verfügen über eine stark vernetzte Ausrichtung aller Materien, die mit dem Urheberrecht und dem Medienrecht im Zusammenhang stehen.
Dies sind u.a. die Bereiche Markenrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Patentrecht und Datenschutzrecht. Im Bereich des Urheberrechts sind wir vor allem darin versiert, Webseiten korrekt auszugestalten, Sie über das richtige Zitieren von urheberrechtlich geschützten Texten aufzuklären, eine vollständige und ausführliche Prüfung der Internetpräsenz auf Verstöße durchzuführen, welche abgemahnt werden können, Sie über den rechtssicheren Umgang bei der Nutzung sozialer Medien (Facebook, Xing, Blogs etc.) zu beraten und zu betreuen und natürlich Sie im Ernstfall bei erhaltenen Abmahnungen auch zu verteidigen sowie die Ausgestaltung modifizierter Unterlassungserklärungen zu betreuen.
Wir sind ferner in sämtlichen Bereichen spezialisiert, welche im Zusammenhang mit der Homepage eines Unternehmens, der rechtlichen Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen und weiteren angrenzenden Fragestellungen stehen.
Urteile zum Urheber- und Medienrecht:
Die in den USA ansässige Microsoft Corporation klagt gegen den Betreiber einer Website, der bundesweit Microsoft-Computerprogramme zum Kauf anbietet. Auf der Website des Anbieters konnte die kostenlose 30-Tage-Testversion von allen…
Urheberrechtsverletzung an noch nicht gemeinfreien Werken
Internet-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzung an in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken. Ein Verlag, der u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann, und Alfred Döblin herausgibt, klagt gegen eine US-amerikanische „non-for-profit-Corporation“.…