Abmahnungen im Urheberrecht

Eine Abmahnung im Urheberrecht kann jeden treffen, der Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken verletzt.

Als urheberrechtlich geschützt sind alle Werke anzusehen, die der Literatur, Wissenschaft oder Kunst zuzuordnen sind. Diese Werke müssen zudem aus eigener kreativer Leistung entstanden sein. Der Urheber eines Werkes kann allein darüber entscheiden, wie das Werk verwendet und veröffentlicht wird.

Besondere Vorsicht ist im Zusammenhang mit einem urheberrechtlich geschützten Werk deshalb walten zu lassen, weil das Urheberrecht automatisch entsteht und keiner ausdrücklichen Erklärung bedarf. Dies ist auch der Grund dafür, warum das Rechtsgebiet des Urheberrechts ein derart bewegtes ist, da ständig neue urheberrechtliche Rechtsverstöße entstehen, auf die eine Abmahnung folgt.

Abmahnung zu Texten auf der Webseite

Zu den wohl häufigsten Abmahngründen in letzter Zeit zählten wohl die Abmahnungen aufgrund von urheberrechtlich geschützten Texten, die auf einer anderen Webseite genutzt wurden, ohne dass dies der eigentliche Urheber genehmigt hätte.

Abmahnungen können ein teures Unterfangen darstellen, besonders im Urheberrecht. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man sich bei Abmahnungen bezüglich fremder veröffentlichter Texte auf der eigenen Homepage verhält. Unsere Rechtsanwälte bieten ihnen sowohl eine ausführliche Beratung dazu an, wie Sie von vornherein Rechtsverstöße und damit Abmahnungen vermeiden als auch eine vollständige und umfangreiche Überprüfung ihrer Homepage, um etwaige Rechtsverstöße ausfindig zu machen und diese zeitnah zu beseitigen, um Abmahnungen diesbezüglich zu vermeiden.

Auf unserer Webseite finden Sie Hinweise zum richtigen Zitieren urheberrechtlich geschützter Texte.

Abmahnung Stadtplan

Eine zweite, recht häufige Fallgruppe der Abmahnungen bildet die Gruppe bezüglich urheberrechtlicher Verstöße aufgrund einer einfachen Kopie eines Stadtplans oder Stadtplanausschnittes. Nur allzu häufig kommt es vor, dass der Betreiber einer Webseite einen Ausschnitt des jeweiligen Stadtplans nutzt, um seinen Anfahrtsweg zu schildern und zu verbildlichen. Dabei ist relativ unbekannt, dass auch Stadtpläne urheberrechtlich geschützt sind und eine Abmahnung entsprechend erfolgen kann. Diese Problematik darf auf keinen Fall unterschätzt werden, da inzwischen kein anderes Werk so häufig im Internet wiederverwendet wird, wie die Stadtpläne. Entsprechend erfreut es sich auch zunehmender Beliebtheit, Webseitenbetreiber entsprechend abzumahnen, wenn sich bei der Verwendung des Stadtplans nicht richtig verhalten wurde.

Durch jahrelange Erfahrung haben wir uns die hierzu notwendige Fachkompetenz erarbeitet, Sie diesbezüglich ausführlich über die korrekten Verhaltensweisen bei der Verwendung von Stadtplänen oder Stadtplanausschnitten zu beraten und so Abmahnungen von vornherein zu vermeiden.

Überprüfung Ihrer Internetpräsenz

Die Anwaltskanzlei Merz & Lauf bietet Ihnen eine umfassende und vollständige Überprüfung ihrer kompletten Internetpräsenz auf etwaige Rechtsverstöße. Des Weiteren liegt es in unserem Hauptaufgabenbereich, Sie ausführlich über Fragen im Urheberrecht zu beraten und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsproblematiken aufzuklären und zu betreuen.

Abmahnung im Urheberrecht erhalten?

Im Bereich des Urheberrechts verteidigen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich gegen Abmahnungen jeder Art. Diese Abmahnungen betreffen vor allem Schutzrechte des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtes.

Hierbei sollten Sie beachten, dass für Fälle der Abmahnung die hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beifügen, welche unter Setzung einer zumeist sehr kurzen Frist zu unterzeichnen sind. Diese Unterlassungserklärungen dürfen auf keinen Fall ignoriert werden, da ein gerichtliches Verfahren, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist, nur durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden werden kann. Wie diese modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, orientiert sich zumeist am Einzelfall.

Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Abmahnungen.

Weiterführende Hinweise
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Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz


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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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