Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im Vertragsrecht
Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im Vertragsrecht
Verträge bilden das Fundament für unternehmerische Tätigkeiten.
Die individuelle und juristisch einwandfreie Erstellung von Verträgen, die wir für Sie anbieten, ist die zentrale Möglichkeit, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Oft handelt es sich um kleine Fehler und relativ einfache Vorgaben, die bei Vertragsabschlüssen nicht beachtet werden und später zu Problemen führen. Diese können durch eine rechtzeitige juristische Prüfung oder durch die Erstellung der Verträge mithilfe unserer Rechtsanwälte von Merz & Lauf verhindert werden.
Das Erstellen von Verträge bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form, sie können mündlich, schriftlich oder auch konkludent geschlossen werden, wenn es sich aus den Umständen ergibt. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen, bei denen eine besondere Form beachtet werden muss, damit ein Vertrag wirksam geschlossen worden ist.
Hier ist auf das Schriftformerfordernis zu verweisen, bei welchem bspw. bei einem Grundstückserwerb noch eine notarielle Beurkundung des Vertrages hinzukommt.
Die erforderliche Form beim Erstellen eines Vertrages muss zwingend beachtet werden.
Es ist bei vielen Verträgen, die mündlich wirksam geschlossen werden können, zu empfehlen, einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Kommt es zu Streitigkeiten, kann ein Vertrag als Beweismittel herangezogen und eventuelle Interessen können leichter durchgesetzt werden.
Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht der Kanzlei Merz & Lauf behalten für Sie alle besonderen Regelungen und Ausnahmen im Blick und helfen Ihnen dabei, Ihren Vertrag zu erstellen und dies in der passenden und vorgeschriebenen Form.
Der Inhalt eines Vertrages unterliegt der Vertragsfreiheit der Parteien, doch auch hier gibt es gesetzliche Bestimmungen denen Folge geleistet werden muss. So muss beim Erstellen von Verträgen darauf geachtet werden, dass dieser die jeweiligen wesentlichen Vertragsbestandteile beinhaltet. Sind diese vorhanden, ist der Vertrag wirksam.
Im Geschäftsverkehr reichen die vorgeschriebenen wesentlichen Vertragsbestandteile nicht aus, um ein Vertragsverhältnis genügend zu regeln und auszugestalten. Es bedarf vieler individueller Regelungen, die im Zweifelsfall und bei strittigen Fragen für Klarheit sorgen.
So sind ergänzende Regelungen über die Vertragslaufzeit, Haftung und Haftungsgrenzen, die Kündigungsmöglichkeiten oder auch die Definition von besonders wichtigen Begriffen oder Einzelheiten sinnvoll.
Wurde etwas in einem erstellten Vertrag nicht ausreichend oder gar nicht geregelt, ist die jeweilige gesetzliche Vorschrift heranzuziehen. Wir, von der Kanzlei Merz & Lauf, möchten Sie davor bewahren, dass etwaige gesetzliche Regelungen nicht exakt auf den konkreten Fall und auf Ihre Vorstellungen passen. In solchen Fällen werden Sie womöglich von dem Gesetz nachteiliger behandelt, als sie es eventuell selbst geregelt hätten. Des Weiteren gibt es gesetzliche Regelungen, von denen beim Erstellen des Vertrags nicht abgewichen werden darf. Beinhaltet ein Vertrag doch abweichende Regelungen, sind diese unwirksam.
Häufig kommt es vor, dass für Verträge Muster aus dem Internet herangezogen werden.
Hiervor möchten wir Sie warnen, da die öffentlich zugänglichen Vorlagen häufig nur teilweise auf den zu beurteilenden Sachverhalt zugeschnitten sind und den individuellen unternehmerischen Interessen häufig nicht gerecht werden.
Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht stehen Ihnen bei dem Erstellen von Verträgen zur Seite, sowie bei der juristischen Prüfung Ihrer Verträge um Fehler bezüglich der Formalitäten, inhaltliche Problematiken, Gesetzesverstöße und die häufig daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche des Vertragsrechts ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf aus Dresden, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch steht unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Im Bereich des Vertragsrechts konzentriert sich unsere Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden aber auch Chemnitz, Görlitz, Wurzen, Oschatz, Radeberg, Freital, Dippoldiswalde, Löbau, Pulsnitz, Bischofswerda, Hoyerswerda, Altenberg, Moritzburg, Döbeln, Großröhrsdorf, Grimma, Großenhain, Nossen, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg und Leipzig. Unser Anwalt für Vertragsrecht aus Dresden ist für Sie da.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon:
0 351 318 41 – 0
E-Mail:
merz@merz-dresden.de
Rechtsanwältin Sabrina Lahne
Telefon:
0 351 318 41 – 0
E-Mail:
lahne@merz-dresden.de
Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden