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Patent & Legal

Wettbewerbs­recht

Der freie Wettbewerb ist eine Errungenschaft, die maßgeblich zum Funktionieren unserer Marktwirtschaft beiträgt und damit essenzieller Bestandteil unserer Marktwirtschaft ist.

Ausgangspunkt ist die wirtschaftliche Konkurrenz verschiedener Wettbewerber. Der Wettbewerb ist daher ein Schutzgut, das im Zentrum des Wettbewerbsrecht steht. Zum Wett­bewerbs­recht gehören das Lauter­keits­recht (UWG) – das Recht, dass die Beziehung der Markt­teil­nehmer unter­einander regelt; sowie das Kartel­lrecht (GWG)  – das Recht, dass den fairen Wett­bewerb auf der Ebene des Staats regelt.

Jede Unternehmung, egal ob groß oder klein, steht mit Unternehmen derselben Branche in Konkurrenz. Sie befinden sich im Wettbewerb miteinander. Ein fairer Wettbewerb zeichnet sich dadurch aus, dass man trotz der vorhandenen Konkurrenz weiterhin effizient wirtschaften und sein eigenes Unternehmen erfolgreich führen kann. Das Wett­bewerbs­recht soll einen fairen Wett­bewerb garantieren und regulieren. In Zeiten des härter werdenden Wettbewerbs und fortschreitender Konkurrenz kann es nur allzu schnell passieren, dass die gesetzlichen Grenzen des Erlaubten überschritten werden und sich Marktteilnehmer einer unerlaubten Handlung oder Handlungsweise strafbar machen.

Dabei kommt es immer wieder zu unlauteren geschäftlichen Praktiken gegen eigene Konkurrenten oder geheimen Absprachen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Solche Beeinträchtigungen soll das Kartell- und Lauterkeitsrecht verhindern.
Denn es gilt, die individuelle Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer zu gewährleisten und wirtschaftliche Macht zu begrenzen, um den Erhalt eines marktwirtschaftlich- wettbewerblichen Wirtschaftssystems sicherzustellen.

Unter­nehmer sollten als Markt­teilnehmer wissen, was sie gegen­über Wett­bewerbern recht­lich gesehen dürfen und was sie tun können, wenn ihre Rechte ver­letzt werden.
Wer im Wett­be­werbs­recht gut an­waltlich beraten ist, verschafft sich gegen­über den Konkurrenten einen Vor­teil. Denn Sorg­falt und Prävention ist in diesem hoch­aktuellen Thema die größte Tugend.

Wettbewerbsrecht

Beratungs­schwer­punkte

Wir betreuen eine breite Palette von Anliegen und Fällen im Wettbewerbsrecht. Diese reichen von der Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegen unlauteren Wettbewerb reichen.
01.

Beratung und Risiko­management

Präventive Beratung zu wett­bewerbs- und kartell­recht­lichen Frage­stellungen, um wettbewerbsrechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.

02.

Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbs­verstöße

Beratung zur richtigen Verhaltensweise bei erhaltenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, etwa durch von einem Wettbewerber oder einer Verbraucher­schutz­organisation, zur Abwehr möglicher rechtlicher Konsequenzen.

Aufsetzen von Unterlassungserklärungen sowie Beratung zu Problematiken im Zusammenhang mit geforderten Schadens­ersatz­summen.

03.

Vertragsgestaltung und -prüfung

Die Vertrags­gestaltung, beispiels­weise von Lizenz-, Vertriebs- und Vergleichs­verträgen sowie die Über­prüfung von Alt­verträgen auf Verein­barkeit mit aktuellen wett­bewerbs- und kartell­recht­lichen Vorgaben.
04.

Unterstützung in Vertragsverhandlungen

Unterstützung bei wettbewerbsrechtlich relevanten Vertragsverhandlungen, wie beispielsweise Lizenz­verhand­lungen.

05.

Juristischer Beistand gegen Wettbewerber

Wir unterstützen Sie mit unserer juristischen Expertise bei der Abwehr von gegen Sie gerichteten Wettbewerbsverstößen durch Mittbewerber.

06.

Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren

Anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht bei kartellrechtliche Untersuchungen und Verfahren, zum Beispiel wegen des Verdachts auf Preisabsprachen oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
07.

Schutz geistigen Eigentums

Beratung und Strategien rund um den Geheimnisschutz nach den Vorgaben des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), um eigene Schutzrechte und geistiges Eigentum im Wettbewerb zu bewahren.
08.

Beratung bei Fusionen und Übernahmen

Gesellschaftsrechtliche Beratung und wettbewerbsrechtliche Bewertung bei Unternehmenstransaktionen wie geplanten Fusionen, Übernahmen oder anderen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen zur Vermeidung von kartellrechtlichen Problemen.

Die Anwältinnen und Anwälte der white ip | Patent & Legal verstehen die Herausforderungen und rechtlichen Anforderungen, die Unternehmen in verschiedenen Branchen im Wettbewerbsrecht gegenüberstehen und beraten Sie gern in allen Aspekten des Wett­­bewerbs­rechts. Sprechen Sie uns an.

Unser Partner, die white ip | Business Solutions GmbH, berät Sie bei den wirt­­schaft­lichen Aspekten des Geistigen Eigentums.

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