Wirtschaftsrecht

Zu wichtigen Aufgaben des Anwalts für Wirtschaftsrechts gehören die unternehmens- und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Kapitalgesellschaften, insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Umfang der Dienstleistungen von unserem Anwalt für Wirtschaftsrecht bei Merz & Lauf richtet sich ganz nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandantschaft und umfasst insbesondere auch die rechtliche Beratung und Begleitung in der Unternehmensgründung, Gestaltung von Unternehmen, wie auch Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmenssanierungen, Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmensübernahmen sowie Unternehmensfusionen oder Unternehmensaufspaltungen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Die kompetente Beratung einer Gesellschaft durch einen Anwalt für Wirtschaftsrecht, ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz ihres Kapitals von besonderer Bedeutung. Eine der Transaktion vorausgehende Due Diligence gehört ebenso zu unseren Dienstleistungen wie die Vorbereitungen von Hauptversammlungen, Unternehmensnachfolge und Vertragsgestaltung.

Auch die Klärung allgemein zivilrechtlicher Probleme, sowie eine geeignete strafrechtliche Präventivberatung, unter Beachtung von Gesetzen und Richtlinien (Compliance), gehört zu dem Aufgabengebiet von unserem Anwalt für Wirtschaftsrecht. Ziel unserer unternehmensrechtlichen Beratung ist es, immer für den Mandanten vorausschauend tätig zu sein, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Uns geht es bei der Beratung im Wirtschaftsrecht um erstklassige Qualität und dem Mandanten bei der Erfüllung seiner vielzähligen Aufgaben beratend zur Seite zu stehen. Dabei versuchen wir, nicht nur rechtlich richtige Lösungen zu erarbeiten, sondern vor allem wirtschaftlich vernünftige.

Unternehmensanalyse

Eine unserer Spezialitäten ist die Analyse Ihres Unternehmens. Wir nennen es „Unternehmenscheck“. Hierbei werden je nach Fragestellung die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens aufgezeigt und bei Bedarf alternative Lösungswege dargestellt. Besser können Sie nicht vorbeugen. Sie nennen uns einfach Ihre Wünsche – alles andere erledigen wir.

Vertragsgestaltung und Begleitung der Vertragsdurchführung

Selbstverständlich begleiten wir auch Ihr operatives Geschäft bei Kauf- und Werkverträgen, den Vertrieb sowie Ihre Rechtsbeziehungen zu Handelsvertretern und Dienstleistern. Sowohl bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen können Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen zurückgreifen wie auch bei der Vertragsausgestaltung und Bewertung der rechtlichen Folgen in allen Rechtsbereichen.

Wir führen für Sie insbesondere einen allumfassenden Unternehmenscheck durch, helfen bei der Erstellung eines Vertragsmanagement-Systems (Sammlung, Archivierung und Bewertung der vom Unternehmen unterhaltenen Verträge) oder der rechtlichen Prüfung von Verträgen, die von Ihnen bereits ausgearbeitet wurden.

Insbesondere erstellen wir individuelle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden AGBs. Ausgangspunkt ist dabei immer Ihr Unternehmensgegenstand und Ihr Klientel. Darauf bauen wir die AGB auf.

Auch können wir behilflich sein bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Bedingungen für spezielle Rechtsgeschäfte wie Bau- und Werkverträgen, Handelsvertreterverträge, Leasing, Mietverträge, Versicherungsverträgen, Bankgeschäfte. In allen Bereichen legen wir Wert auf die Vorstellungen unseres Mandanten, die aktuelle Rechtsprechung und die mögliche Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Streitfall beraten wir Sie über die Schwachpunkte des gegnerischen Vertragswerkes und nutzen diese im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges unseres Mandanten.

Die Aktiengesellschaft

Die Wahl der Unternehmensform einer Aktiengesellschaft (AG) bedeutet für ein Unternehmen die Möglichkeit, sich große Kapitalbeträge zu beschaffen, wie sie ein modernes Großunternehmen benötigt. Da die Aktionäre mit dem Aktienkauf keine weiteren Verpflichtungen eingehen, kann die AG sich auf dem allgemeinen Kapitalmarkt an ein weites Publikum wenden. Wesentlich ist auch die leichte Übertragbarkeit der Aktien, bei börsennotierten Unternehmen über die Börse. Die AG ist die bevorzugte Gesellschaftsform für Großunternehmen.

Bei sämtlichen Fragen zur Gründung, insbesondere Gesellschaftsvertrag, Gründungsbericht und Gründungsprüfung sind wir behilflich. Wir bereiten mit Ihnen die Hauptversammlung vor und nehmen auf Wunsch gerne daran teil. Geschäftsordnungen für den Vorstand und Aufsichtsrat werden von uns ebenso erstellt wie entsprechende Dienstverträge für Leitende Angestellte und Mitarbeiter. Für die Durchführung der Abschlussprüfungen und für die Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer Gesellschaften stellen wir auch ein kompetentes Team zur Verfügung.

Die sogenannte Europa- AG, die Europäische Gesellschaft (SE) ist eine relativ neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitende Kooperation: Es müssen nicht mehr jeweils in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht gegründet werden. Vielmehr erhalten alle in der Europa AG vereinigten Unternehmensteile ein einheitliches rechtliches Kleid.

Weitere gesellschaftsrechtliche Dienstleistungen

Wir beraten Sie bei der Gründung einer kleinen Aktiengesellschaft, einer Aktiengesellschaft (AG), einer europäischen Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Limited (Ltd.), einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) und zu Partnerschaftsgesellschaften der freien Berufe.

Gern beraten wir Sie auch im Rahmen von Unternehmensübernahmen wie auch Restrukturierungen oder Umwandlungen. Wir begleiten Sie hinsichtlich Fragen zu Joint Ventures, Mergers & Acquisitions oder auch Private Equtiy.

Das „Team Wirtschaftsrecht“ der Kanzlei

Herr Rechtsanwalt Merz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, leitet das Team Wirtschaftsrecht. Er ist seit 1991 in Dresden tätig und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf Rechtsanwaltsgesellschaft mbB. Als ausgewiesener Experte im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht, ist er auch ein hoch spezialisierter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wirtschaftsrecht, insbesondere die Unternehmensstrukturierung.

Unterstützt wird er hierbei von Herrn Rechtsanwalt Lauf als integralem Mitglied im Team „Wirtschaftsrecht“. Er ist sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertieft seine Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet durch stetige Vortrags- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie regelmäßigen Publikationen in einschlägigen Medien.

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Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0351 – 89692140
E-Mail: E-Mail an Dieter Merz

 

Rechtsanwalt Albrecht Lauf

 

Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf

 

 

Rechtsanwältin Sabrina Lahne

Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Sabrina Lahne

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