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Mergers and Acquisitions (M&A)

Ballon als Symbol für Innovationen und Erfindungen
Ballon als Symbol für Innovationen und Erfindungen

Der Begriff Mergers and Acquisitions (M&A) wird im deutschen Gesellschaftsrecht als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Vorgängen und Transaktionen wie Joint Venture, Akquisition oder Fusion rund  um den Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmens­anteilen verwendet. 

Als Dresdner Anwaltskanzlei für Unternehmer mit dem Fokus auf Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten aus der Wirtschaft bei Unternehmens­käufen und Unternehmens­verkäufen. Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich, unsere juristische Ausrichtung und unser starkes Netzwerk können wir unsere Mandanten bei der Durchführung ihrer Mergers-­and-Acquisitions-­Prozesse fundiert und professionell unterstützen. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit tätig, konzentrieren unsere Aktivitäten jedoch vordergründig auf den Großraum um Dresden, Leipzig und Chemnitz und technologiestarke Regionen wie NRW, BW oder Bayern.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen ausführliche Informationen über Unternehmensverkäufe und -käufe, Vor- und Nachteile gegenüber Fusionen, den Ablauf eines Merger & Aquisitions-Prozesses sowie die Durchführung einer Due Dilligence Prüfung und unsere anwaltlichen Leistungen zusammenstellt.
Die Lektüre der vorstehenden Ausführungen kann keine persönliche Rechtsberatung ersetzen.

Unser Team ist für Sie per Telefon unter 0351 ·896 921 40 oder unter der E-Mail-Adresse kontakt@white-ip.com für Sie erreichbar.

Wir stehen für Beratungen in Dresden, Leipzig, Berlin, Köln, München, Hamburg und darüber hinaus zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und dem Wunsch nach einer Online- oder Vor-Ort-Beratung!
Wir finden gemeinsam einen Termin.

01.

Mergers and Acquisitions (M&A)

Die Einleitung eines Mergers and Acquisitons-Prozesses kann unterschiedlichste Gründe haben. Sei es der geplante Ruhestand, die Hinwendung zu einer neuen beruflichen Tätigkeit für den Veräußerer oder aber der generelle Wunsch nach Expansion bis hin zur Erschließung neuer Absatzmärkte in örtlicher oder branchenbezogener Hinsicht für den Erwerber.

Die Probleme beginnen dabei meist bereits mit dem Finden eines geeigneten Käufers oder Verkäufers. Aus diesem Grund arbeiten wir, als eine auf Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aus Dresden, u.a. mit Unternehmensvermittlungsgesellschaften, auch bekannt als Matching-Gesellschaften, sowie zahlreichen auf Merger and Acquisitions-Prozesse spezialisierten Beratern zusammen. Dabei besitzen unsere Kooperationspartner stets ein vertieftes Branchen Know-how und umfassende Datenbanken, die eine Ansprache einer Vielzahl von möglichen Käufern / Verkäufern ermöglicht. Dies natürlich alles nur unter Verwendung anonymisierter Daten und unter der Bedingung absoluter Verschwiegenheit.

02.

Unsere Leistungen im Bereich Mergers and Acquisitions

Wir, die Dresdner Rechtsanwälte der white ip | Patent & Legal besitzen in allen Bereichen, die bei der Durchführung einer erfolgreichen Unternehmenstransaktion, eines Merger-and-Acquisitions-Prozesses oder einer Unternehmensfusion von Relevanz sind, über eine hohe Expertise.

Von der Beratung und der Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen, über die Durchführung der Due Diligence bis hin zur Bewertung des Unternehmens und der Erstellung der notwendigen Verträge für die Nachfolge sind wir Ihr Ansprechpartner.

Zusammen mit unserem Kooperationspartnern übernehmen wir auch die Führung bei der steuerrechtlichen Absicherung und in betriebswirtschaftlichen Aspekten.

Auszug aus unserem Leistungsspektrum:

  • Erstellung von Exposés mit den Schlüsseldaten des Unternehmens auf anonymer Basis;
  • Zusammenführung von Kauf- und Verkaufsinteressenten aufgrund interner Datenbanken und einer Kooperation mit Banken, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren Vertretern der beratenden Beruf, basierend auf dem erstellten Exposé;
  • Due-Diligence Prüfung; also eine Prüfung des Unternehmens in allen rechtlichen Belangen zur Risikofeststellung, Optimierung der Abläufe und Prüfung der rechtlichen Gestaltungen
  • Durchführung einer Unternehmensbewertung;
  • Ausarbeitung des Letter of Intent (Verschwiegenheitsvereinbarung);
  • Erstellung von Garantiekatalogen;
  • Fertigung der notwendigen Verträge;
  • Beratung im gesamten Prozess von der Art der Übergabe (share oder asset Deal), bis hin zu Steuersparmodellen.
03.

Mergers - Fusionen

Die Unternehmensfusion erfolgt regelmäßig durch eine Zusammenlegung der Aktiva der beteiligten Unternehmen, wobei grundsätzlich zwei Arten existieren.

Zum einen ist die Unternehmensfusion durch Neugründung möglich. Im Rahmen einer solchen Fusion schließen sich zwei (oder mehr) Unternehmen zusammen und gründen gemeinsam ein vollkommen neues, eigenständiges Unternehmen. Diese Art der Fusion wird regelmäßig gewählt, wenn zwei Unternehmen miteinander fusionieren die in wirtschaftlicher und struktureller Hinsicht miteinander vergleichbar sind, die Unternehmen also gleich „stark“ sind.

Zum anderen ist auch die Unternehmensfusion von Unternehmen durch Aufnahme möglich. Bei der Fusion durch Aufnahme übernimmt das erwerbende Unternehmen sowohl das Vermögen als auch die Schulden des fusionierenden Unternehmens. Diese Art der Fusion wird oft gewählt, wenn ein wirtschaftlich und strukturell schwächeres Unternehmen mit einem größeren Unternehmen fusioniert. In diesem Fall wird kein neues Unternehmen gegründet, sondern das Größere von beiden bleibt bestehen, während das Kleine seine Existenz verliert.

04.

Acquisitions - Unternehmenskäufe

Bei der Acquisition wird regelmäßig das Zielunternehmen in das erwerbende Unternehmen eingegliedert. Im Gegensatz zur Fusion von Unternehmen erfolgt bei einer Acquisition regelmäßig ein Übergang von Eigentums-, Leistungs-, und Kontrollrechten. Das Zielunternehmen wird also nicht in das erwerbende Unternehmen aufgenommen und integriert, sondern es wird übernommen. Das erworbene Unternehmen verliert regelmäßig sämtliche Mitbestimmungsrechte und geht vollkommen im erwerbenden Unternehmen auf. Daher spricht man auch teilweise von einer sogenannten „feindlichen Übernahme“ vor allem, wenn der Unternehmenskauf aufgrund einer Notlage des verkaufenden Unternehmens erfolgt. Darüber hinaus erfolgen bei einem Unternehmenskauf regelmäßig, teils erhebliche, Umstrukturierungen im Zielunternehmen.

Ein häufiger Grund für einen Unternehmenskauf ist der Erwerb von Know-How und Expertise. Durch den Erwerb entsteht ein Zugriff auf neue Patente, Technologien und Prozesse. M&A-Transaktionen stellen in diesem Fall eine Alternative oder Ergänzung zu eigenen Innovationsbestrebungen dar. Auch eine Erweiterung des Produkt-Portfolios oder stragegische Überlegungen zur Restrukturierung, Rationalisierung oder Internationalisierung können in der Entscheidung zum Unternehmenskauf münden.

Auch im Rahmen der Akquisition existieren zwei verschiedene Möglichkeiten wie diese vorgenommen werden kann.

05.

Share Deal - reiner Rechtskauf

Zum einen ist ein sogenannter „Share Deal“ möglich. Der Share (dt. Anteil) Deal bezeichnet dabei einen reinen Rechtskauf. Der Erwerber übernimmt die Anteile an der zu erwerbenden Gesellschaft. Der Erwerber wird daher Anteilseigner mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten. Durch die Übernahme der Gesellschaft an sich übernimmt der Erwerber regelmäßig auch die Schulden des erworbenen Unternehmens und trägt eventuelle Haftungsrisiken, soweit diese nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

06.

Asset Deal

Zum anderen kann eine Acquisition auch über einen sogenannten „Asset Deal“ erfolgen. Im Rahmen des Asset-Deals werden allein die Vermögensgegenstände übertragen und nicht das Unternehmen an sich.

Anstatt einer Beteiligung an der Zielgesellschaft werden stattdessen deren tatsächlich vorhandenen Wirtschaftsgüter erworben, also beispielsweise die Gebäude, Maschinen, Grundstücke und Patente.

Der Asset Deal erfordert die Zustimmung des Veräußerers zu jedem einzelnen Gegenstand, andererseits ist dies auch ein enormer Vorteil, denn er eröffnet dem Erwerber eine Wahlmöglichkeit. Er ist nicht gezwungen alle Wirtschaftsgüter des Zielunternehmens zu übernehmen, sondern kann sich, das Einverständnis des Veräußerers vorausgesetzt, die für ihn Günstigsten herauspicken. Je nach Umfang des Deals findet nicht einmal ein Betriebsübergang statt, sodass der Erwerber die Arbeitnehmer des Veräußerers nicht übernehmen muss. Am Ende des (vollständigen) Asset Deals bleibt die veräußernde Gesellschaft als reine Hülle zurück mit einem hohen Reinvermögen aber regelmäßig ohne relevante Vermögensgegenstände.

Unsere Dresdner Rechtsanwaltskanzlei white ip | Patent & Legal verfügt über spezialisierte Rechtsanwälte, die bereits an vielen Mergers and Acqusitions Vorgängen beteiligt waren, und Unternehmen im Vorfeld umfassend beraten haben. Aufgrund dieser Erfahrungen sind unserer Rechtsanwälte in der Lage Ihnen jederzeit umfassend und kompetent zu Fragen der Unternehmensfusion, Management-Buy-Out oder Unternehmensverkauf Auskunft zu geben.

07.

Vorteile bei der Fusion von Unternehmen - Unter­nehmens­fusion

Die Entscheidung ob man mit einem anderen Unternehmen fusionieren oder dieses kaufen (Merger and Acquisition) sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.

Für eine Unternehmensfusion spricht einerseits, dass eine Fusion verschiedene steuerlich-organisatorische Vorteile bietet. So kann unter Umständen beispielsweise der Verlustvortrag der zu fusionierenden Gesellschaft von der fusionierten Gesellschaft verwendet werden.

Vor allem aber ist eine Fusion sinnvoll, wenn diese zwischen zwei Unternehmen erfolgt, deren wirtschaftlicher Wert miteinander vergleichbar ist. Man spricht von einem Merger of Equals also einem Zusammenschluss von Gleichwertigen.

Bei gleichen Wertrelationen der Unternehmen kommt ein Unternehmenskauf regelmäßig nicht in Betracht, da keine der beiden Gesellschaften die finanziell notwendigen Mittel hierfür aufbringen könnte. Außerdem muss beispielsweise bei der Fusion einer AG, im Gegensatz zum Unternehmenskauf, keine Prämie an die Aktionäre gezahlt werden. Letztlich führt eine Fusion in aller Regel zu einem positiveren Arbeitsklima als ein Unternehmenskauf, insbesondere im Vergleich zu einer „feindlichen Übernahme“. Es gibt prinzipiell kein dominierendes Unternehmen, auch wenn die Fusion durch Aufnahme diesen Anschein erwecken könnte.

08.

Vorteile beim Unternehmens­kauf und Unternehmens­verkauf

Für den Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf spricht hingegen die Vielfalt der Optionen sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber. Oftmals soll nur ein Teil des Unternehmens erworben werden, oder es soll nur ein Teilbereich veräußert werden, der nicht (mehr) zum Kernbereich der Geschäftstätigkeit gehört. Solche Teilkäufe lassen sich über eine Fusion regelmäßig nicht verwirklichen.

Ein ebenfalls sehr häufiger Grund für einen Unternehmensverkauf ist der unbedingte Veräußerungswille des Inhabers, beispielsweise weil dieser das Unternehmen nicht selbst weiterführen kann oder möchte. Nicht selten führt auch das Fehlen eines Unternehmensnachfolgers, der das Geschäft übernehmen würde, letztlich zum Verkauf.

Die in der Presse oft zitierte „Unternehmensausschlachtung“ also der Kauf eines Unternehmens und der anschließende Verkauf einzelner, gewinnträchtiger Teile desselben, was letztlich zu einer Zerschlagung führt, findet in der Praxis nur noch sehr selten statt. Diese Möglichkeit sollte zwar beachtet werden, aber sie ist grundsätzlich nicht zu befürchten.

Auch der Käufer hat wesentlich mehr Optionen mit dem erworbenen Unternehmen, als wenn er fusionieren würde. So ist beispielsweise für Finanzinvestoren der Kauf des Unternehmens, eine Optimierung der Organisation und der Abläufe mit dem Ziel einer Gewinnsteigerung und der anschließende Verkauf, ein Hauptfeld ihrer Tätigkeit.

Am bedeutendsten dürfte für den normalen Käufer aber die Tatsache sein, dass er beim Unternehmenskauf im Gegensatz zur Fusion regelmäßig keine weiteren Personen in die Führungsebene seines Unternehmens aufnehmen muss. Vielmehr bleiben der oder die leitenden Gesellschafter des erwerbenden Unternehmens alleine in ihrer Führungsposition.

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Ablauf eines Unter­nehmens­kaufs oder Unter­nehmens­verkaufs - Hilfe durch unsere Rechtsanwälte

In der Praxis wird im Rahmen von M&A Prozessen zu einem überwiegenden Teil der Unternehmenskauf gegenüber einer Fusion bevorzugt. Hier erklären wir genau, wie ein Unternehmenskauf in der Regel abläuft.

Unsere Rechtsanwälte aus dem Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht in Dresden beantworten alle Fragen zum Ablauf einer Unternehmensfusion und unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen. Zögern Sie nicht uns diesbezüglich anzusprechen.

01.

Verkäufer Due Diligence

In einigen sehr seltenen Fällen führt bereits der Verkäufer des Unternehmens eine eigene Due Diligence (sinngemäß: mit aller erforderlichen Sorgfalt) Prüfung durch. Dies macht er, bevor er sich zu einem Kauf entschließt um sich über die Stärken und Schwächen seines Unternehmens zu informieren, dieses zu optimieren und so den Kaufpreis nach Möglichkeit zu erhöhen. Zudem erhält der Verkäufer so einen Überblick über eventuelle Haftungsrisiken.

02.

Ansprache potentieller Käufer oder Suche potentieller Verkäufer

Egal ob man ein bestimmtes Unternehmen kaufen oder ob man sein Unternehmen verkaufen möchte, die Suche nach einem potentiellen Vertragspartner ist der grundlegendste Schritt. Dabei existieren verschiedene Möglichkeiten den etwaigen Gegenüber zu finden. So bieten verschiedene Banken Hilfe bei der Suche nach Käufern/Verkäufern an. Auch M&A Berater oder die örtlichen Handelskammern können bei der Suche behilflich sein. Da es dem zu verkaufenden Unternehmen erheblichen Schaden zufügen könnte, wenn der Verkaufswille nach außen dringt, erfolgt die Weitergabe von Informationen in diesem Stadium allein anhand von Eckdaten auf anonymer Basis. In diesem Schritt soll lediglich das gegenseitige Interesse geweckt werden.

03.

Entscheidung Asset oder Share Deal

Regelmäßig entscheiden sich die Vertragsparteien bereits in einem sehr frühen Stadium dazu, ob ein Asset oder ein Share Deal durchgeführt werden soll, da dies sowohl Auswirkungen auf den Kaufpreis, die notwendigerweise durchzuführenden Prüfungen und den Vertragsinhalt hat und folglich alle weiteren Schritte beeinflusst.

04.

Abschluss einer Verschwiegenheits- bzw. Vertraulichkeitsvereinbarung

Melden sich aufgrund der Weitergabe der anonymisierten Informationen verschiedene Interessenten, so ist, aufgrund des hohen Schadenspotentials, unbedingt zu vermeiden, dass die Information nach außen dringt.  Da im jetzigen Stadium auch sensible Informationen offengelegt werden, die grundsätzlich auch vom potentiellen Käufer zum Nachteil des Verkäufers genutzt werden könnten, ist nunmehr eine Verschwiegenheits-/ Vertraulichkeitsvereinbarungabzuschließen.

05.

Letter of Intent (sinngemäß: Absichtserklärung)

Nachdem der Verkäufer sich unter den potentiellen Käufern für einen bestimmten entschieden hat, wird das grundsätzliche, ernsthafte Interesse an der Durchführung des Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs durch eine schriftliche Absichtserklärung, den sogenannten „Letter of Intent“ festgehalten.

In diesem werden in alle Regel, neben der Art der Transaktion und des voraussichtlichen Kaufpreises, auch die Grundzüge des weiteren Vorgehens (Zeitablauf, etwaige Garantien, Durchführung von Vertragsverhandlungen, etc.) festgelegt.

06.

Durchführung der Due Diligence Prüfung

Sind Käufer und Verkäufer letztlich gefunden, beginnt eine tiefgehende Prüfung des Unternehmens, die sogenannte Due-Diligence-Prüfung. Bei dieser Prüfung „mit gebotener Sorgfalt“ wird das Unternehmen in allen Belangen auf „Herz und Nieren“ geprüft.

Also beispielsweise im steuerlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Bereich, bei der Frage der Etablierung am Markt und dem Vorhandensein von „Human Resources“. Damit sind die menschlichen Träger des Unternehmens gemeint, deren Fortgang für das Unternehmen nur schwer handhabbar wäre. Es wird auch danach geschaut, wie das Unternehmen im Bereich der Technisierung und IT aufgestellt ist. Letztlich kann so unter Abwägung aller festgestellten Stärken, Defiziten und Risiken ein angemessener Kaufpreis festgelegt werden.

Exkurs: Was ist Due Diligence?

Eine Due Dilligence Prüfung ist, stark vereinfacht gesagt, eine umfassende Risiko- und Haftungspotentialprüfung der veräußernden Gesellschaft. Es geht darum den Erwerber umfassend über alle potentiellen Risiken zu informieren um die Wahrscheinlichkeit eines Fehlkaufs so gut wie möglich zu minimieren. Außerdem soll durch die Due Diligence auch überprüft werden, ob der von den Parteien prognostizierte Kaufpreis angemessen ist, oder ob er gegebenenfalls angepasst werden muss. Ziel ist es, die Risiken zu identifizieren und nach Möglichkeit zu beseitigen. Manchmal werden im Rahmen der Due Diligence auch sogenannte „Deal Breaker“ gefunden, also Risiken, die so gravierend sind, dass der gesamte Unternehmenskauf in diesem Stadium scheitert.

Darüber hinaus ist die Due Diligence Prüfung Grundlage für den Garantiekatalog, der in den späteren Kaufvertrag aufzunehmen ist.

Kann der gesamte Vorgang des Unternehmenskaufs oder Unternehmensverkaufs, bis zu diesem Punkt, grundsätzlich noch ohne die Hilfe Dritter erfolgen, ist spätestens im Rahmen der Due Diligence externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater und gegebenenfalls Unternehmensberater für diese umfassende Prüfung beizuziehen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte vom „Team Handels- und Gesellschaftsrecht“ in Dresden führen regelmäßig Due Diligence Prüfungen durch und sind daher mit dem Prozess vertraut und können diesen routiniert und umfassend betrauen. Darüber hinaus arbeiten wird regelmäßig im Rahmen der Due Diligence Prüfungen mit verschiedenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, sodass wir Ihnen bei Bedarf kompetente Kollegen aus diesen Bereichen empfehlen können.

Gegenstand der Due Diligence Prüfung

Gegenstand der Due Diligence sind regelmäßig vier Bereiche: Legal, Financial, Tax und Commercial – also die rechtliche, finanzielle, steuerliche, geschäftliche Prüfung. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens kann auch die Prüfung weiterer Bereiche notwendig sein. Das ist was je nach Einzelfall zu entscheiden.

Im Rahmen der Legal Due Diligence werden die rechtlichen Haftungsrisiken umfassend begutachtet. So findet beispielsweise eine lückenlose Prüfung der Beteiligungen innerhalb der Gesellschaft durch.

  • Wer war wann Gesellschafter der Gesellschaft und ist wann, warum, wie aus dieser ausgeschieden?
  • Welche Kapitalmaßnahmen wurden durchgeführt?
  • Sind die Arbeitsverträge der Gesellschaft wirksam, oder sind beispielsweise befristete Arbeitsverträge derart fehlerhaft, dass sie als unbefristete Arbeitsverhältnisse anzusehen sind?
  • Sind die AGB des Unternehmens ordnungsgemäß oder sind gegebenenfalls einzelne Klauseln nichtig?
  • Ist die Marke der Gesellschaft ordnungsgemäß angemeldet, die Patente wirksam eingetragen und Marken gesichert ?

Diese und viele weitere Prüfpunkte sind Gegenstand der umfassenden rechtlichen Due Diligence an deren Ende dem potentiellen Erwerber die Ergebnisse in einem Report zur Verfügung gestellt werden.

07.

Letzte Verhandlungen und Abschluss des Kaufvertrages

Aufgrund der erheblichen Dauer einer Due Diligence finden die abschließenden Vertragsverhandlungen regelmäßig bereits statt, während die Prüfung andauert. Dabei sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

  1. Die Parteien sind vollumfänglich zu benennen, von der Angabe der Firma, über den Sitz der Gesellschaft, bis hin zur Handelsregisternummer.
  2. Die Beteiligungsverhältnisse sind so umfassend wie möglich darzustellen.
  3. Die zu veräußernden Vermögenswerte oder Anteile sind so genau wie möglich zu bezeichnen. Das bedeutet im Rahmen des Share Deals zum Beispiel, dass die Nummern, die sich aus der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste ergeben, angegeben werden.
  4. Die konkrete Festlegung des Kaufpreises bereitet meist erhebliche Probleme. Die Vereinbarung eines Fixpreises ist regelmäßig nicht interessengerecht, da die zu veräußernden Gesellschaft meist noch nach Erstellung der letzten Bilanz und auch nach dem Abschluss des Kaufvertrags bis letztlich zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung weiterhin tätig ist und deren Vermögen damit bis zuletzt sowohl positiven als auch negativen Schwankungen unterliegen kann. Eine angemessene Lösung kann daher nur in Absprache mit beiden Vertragsparteien gefunden werden.
  5. Es ist ein Garantiekatalog zu erstellen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen im Regelfall bis zur endgültigen Übertragung noch tätig ist und somit unter Umständen erhebliche Veränderungen, selbst nach Abschluss der Due Diligence stattfinden können, sind etwaige Veränderungen zu Lasten des Käufers durch Garantieerklärungen des Verkäufers auszugleichen. Auch im Übrigen sind die gegensätzlichen Interessen der Vertragsparteien angemessen auszugleichen.
  6. Der finale Kaufvertrag ist unbedingt nochmals in steuerlicher Hinsicht zu überprüfen. Dabei sollte sichergestellt werden, dass der Verkäufer alle steuerlichen Belastungen auch in der Zeit trägt, die zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der letztlichen Übertragung liegt.
08.

Closing - Übertragung des verkauften Unternehmens

Am Ende des Mergers and Aquisitions Prozesses ist das zu diesem Zeitpunkt bereits verkaufte Unternehmen, oder der Unternehmensteil, zu übertragen. Dabei kann je nach Formulierung des Kaufvertrages noch ein Übertragungsvertrag notwendig werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei white ip | Patent & Legal mit Sitz in Dresden berät und vertritt Sie gerne umfassend, professionell und kompetent während des gesamten Mergers and Acqusitions Prozesses. Aufgrund einer Vielzahl bereits erfolgreich durchgeführter Due Diligence Prüfungen stehen wir Ihnen gerne als erfahrener Partner bei Ihren M&A-Prozessen zur Verfügung.

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