Merz & Lauf

Ihre Spezialisten bei der privaten und geschäftlichen Vorsorge

Vorsorge (privat und geschäftlich)


Unsere auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwälte aus Dresden stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Das Thema „Vorsorge“ ist nicht nur im Alter ein Thema, sondern sollte grundsätzlich von jedem bedacht werden. Selbstverständlich ist die Wahrscheinlichkeit im Alter oder krankheitsbedingt hilflos zu werden wesentlich höher, so dass sich die Erstellung entsprechender Vorsorgedokumente in diesem Fall eher mehr aufdrängt. Jedoch besteht grundsätzlich für jede Person in jeder Lebenslage die Möglichkeit, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, zumindest zeitweise in einen Zustand der Hilflosigkeit versetzt zu werden. Für diese Fälle ist es von erheblichem Vorteil, wenn man durch entsprechende Verfügungen vorgesorgt hat.

So wird beispielsweise im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine selbst ausgewählte Vertrauensperson dazu ermächtigt, den Vollmachtgeber im Falle einer eintretenden dauerhaften oder vorübergehenden Hilflosigkeit zu vertreten und für diesen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Dies ist regelmäßig besonders wichtig, denn auch für den Ehepartner besteht keine automatische gesetzliche Vertretungsberechtigung. Eine Handlungsfähigkeit der Vertrauensperson für die betroffene Person ist daher nur möglich, wenn diese vorher für entsprechende Fälle zur Vertretung ermächtigt worden ist.


Unsere spezialisierten Rechtsanwälte aus Dresden beraten Sie gern zu den einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer solchen Vorsorgevollmacht.

Oftmals unbekannt ist es auch, dass für den Fall, einer notwendig gewordenen Betreuung, der Betreuer grundsätzlich vom Betreuungsgericht bestellt wird und es sich dabei regelmäßig um einen professionellen Betreuer, beispielsweise einen Anwalt handelt. Dies ist von den Angehörigen selten gewünscht, denn der Betreuer ist in diesem Fall meist unbekannt und steht in keinerlei persönlichem Näheverhältnis zur betreuten Person. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Erstellung einer sogenannten Betreuungsverfügung. Liegt dem Gericht eine solche bei der Bestellung eines Betreuers vor, so ist das Gericht, soweit nicht offensichtliche Gründe gegen die Auswahl dieser Person sprechen, an die in der Betreuungsverfügung getroffene Wahl gebunden.


Wir, die auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwälte von Merz & Lauf in Dresden, beraten Sie gerne zu den einzelnen Fragestellungen, die im Zuge der Erstellung einer Betreuungsverfügung aufkommen.

Auch die Erstellung einer Patientenverfügung können unsere Rechtsanwälte in Dresden, aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, Ihnen nur empfehlen. Eine Patientenverfügung bestimmt für Sie, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Wünschen Sie lebenserhaltende Maßnahmen oder nicht? Stimmen Sie Reanimationsmaßnahmen zu? Wie verhält es sich mit der Beigabe von Mitteln zur Schmerzlinderung?

Nicht selten kommt es zu erheblichem Streit unter den Angehörigen, wenn diese über die Durchführung von entsprechenden Maßnahmen entscheiden müssen, weil Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Darüber hinaus stellt es selbstverständlich auch eine erhebliche Belastung dar, diese Entscheidung treffen zu müssen. Treffe ich auch die richtige Entscheidung? Wäre dies sein / ihr Wille?

Ist eine Patientenverfügung wirksam erstellt, sind die behandelnden Ärzte an deren Inhalt gebunden. Sie wissen selbst am besten, welche Maßnahmen sie akzeptieren und welche nicht. Daher können unsere Dresdner Rechtsanwälte Ihnen nur zur Erstellung einer entsprechenden Patientenverfügung anraten.


Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Im Bereich der Vorsorge konzentriert sich unsere Tätigkeit dabei vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden (Chemnitz, Görlitz, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg, Leipzig etc.).

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Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon:
0 351 318 41 – 0

Albrecht Lauf

Rechtsanwalt Albrecht Lauf

Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon:
0 351 318 41 – 0

Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden

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