Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im IT-Recht
Merz & Lauf
Ihre Spezialisten im IT-Recht
Das Internet hat in den letzten Jahren als Informationsmedium zunehmend an Bedeutung gewonnen. Doch das Netz ist kein rechtsfreier Raum, ebenso wie außerhalb des Internets bestehen auch hier Regelungen, es gelten auch hier Gesetze. Für die Nutzer des Mediums „Internet“ wird es deshalb zunehmend wichtiger, sich mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen und zwar mit dem IT-Recht. Die Möglichkeiten die das Internet den Nutzern bietet, und auch die Beliebtheit des Mediums selbst, nahmen so rasant zu, dass es dem Gesetzgeber nicht möglich war, diese Entwicklung in einem umfassenden Gesetzeswerk zu regeln.
Unsere Anwälte im IT-Recht
Unsere IT-Recht Kanzlei Merz & Lauf hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Mandanten umgehend und mit einer sehr hohen Fachkompetenz zu vertreten. Nur wer dieses und angrenzende Rechtsgebiete exakt beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist, vermag den Mandanten optimal zu vertreten. Wir verfügen über eine stark vernetzte Ausrichtung aller Materien, die mit dem IT-Recht (Informationstechnologierecht) im Zusammenhang stehen.
Die Bereiche, welche mit dem IT-Recht in Verbindung stehen sind u.a. Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Patentrecht und Datenschutzrecht (Hierbei sind wir unter anderen in den folgenden Bereichen tätig: Datenschutzbestimmung, externer Datenschutzbeauftragter, Schulung interner Datenschutzbeauftragter).
Zu den Aufgaben unserer IT-Recht Kanzlei gehören unter anderem die Ausgestaltung von IT-Verträgen (IT-Vertrag, Softwarevertrag, Wartungsvertrag, Softwareüberlassungsvertrag, Softwarenutzungsvertrag, Markenüberlassungsvertrag), Prüfung der Internetpräsenz auf Verstöße, welche abgemahnt werden können, Fehlerhaftigkeit des Impressums, rechtssicherer Umgang bei der Nutzung sozialer Medien (Facebook, Xing, Blogs etc.), Ebay-Recht, Verteidigung bei erhaltenen Abmahnungen, sowie die Ausgestaltung modifizierter Unterlassungserklärungen.
Wir als Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf sind ferner in sämtlichen Bereichen des IT-Rechts spezialisiert, welche im Zusammenhang mit der Homepage eines Unternehmens, der rechtlichen Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen (IT-Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum) und weiteren angrenzenden Fragestellungen stehen.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon:
0 351 318 41 – 0
E-Mail:
merz@merz-dresden.de
Kooperationspartner Ralko Nebelung
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 0
Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden