Medien, Daten, E-Commerce – das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

IT-Recht

Informationstechnologie und Datenverarbeitung sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken und berühren alle Gebiete des täglichen Lebens. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das IT-Recht (Informationstechnologie-Recht) alle Hauptrechtsgebiete umfasst. Egal, ob Einzelunternehmer mit eigener Homepage, Mittelständler mit Angestellten oder Aktiengesellschaft, alle Unternehmen werden auf die eine oder andere Art mit den Herausforderungen der Digitalisierung und im Datenschutz konfrontiert und müssen sich mit dem IT-Recht auseinander setzten.

IT-Recht und Vertragsrecht

Onlinehandel wird immer beliebter, viele Unternehmen und Einzelunternehmer weiten ihre Geschäfte aufs Internet aus oder bieten ihre Waren gleich exklusiv online an. Dabei gibt es für die Anbieter besondere Regeln und rechtliche Vorgaben zu beachten. Nicht alle Onlinehändler erfüllen diese: Einige Händler belehren nicht über die Widerrufsmöglichkeiten, andere machen es den Kunden nicht möglich, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsabschluss abzurufen und zu speichern.
Bei der Ausgestaltung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel oder weiterer IT-Verträge. Außerdem beraten Sie zu den Besonderheiten beim Verkauf von digitalen Produkten oder Abomodellen für digitale Dienste.

IT-Recht in Verbindung mit dem Arbeitsrecht

In fast allen Arbeitsverhältnissen spielt die Nutzung von Informationstechnologie eine Rolle, auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitgeberseite. In Personalabteilungen werden Arbeitsverträge elektronisch signiert, Mitarbeiterdaten wie der Impfstatus oder Informationen zur Religionsangehörigkeit auf Datenträgern oder in einer Cloud gespeichert und Krankschreibungen elektronisch übermittelt, nicht immer ist die Kommunikation mit den Krankenkassen dabei datenkonform.
Arbeitnehmer nutzen zur Ausübung ihrer Tätigkeit IT-Systeme oder Social Media. Arbeitgeber haften für Datenschutzverstöße ihrer Arbeitnehmer und sollten detailliert regeln, welche Richtlinien und Regeln dabei gelten, damit es in der P. Auch die Nutzung der Ressourcen des Arbeitgebers, E-Mail und Internetnutzung oder Gesprächsdaten- und Zeiterfassung sind in der Praxis Themen, die uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht häufig beschäftigen.

Welche Probleme auftreten, wenn die rechtlichen Bestimmungen im Arbeitsrecht in der Verbindung mit der elektronischen Verarbeitung von Daten nicht umgesetzt werden, Vereinbarungen nicht vertraglich geregelt oder Mitarbeiter rechtlich nicht geschult werden, zeigt ein Blick in die Urteile deutscher und europäischer Arbeitsgerichte sowie Urteile zum Datenschutz:

IT-Recht mit Bezug zum Erbrecht

Im 21. Jahrhundert hinterlassen Verstorbene nicht nur analoge materielle Vermögenswerte. Oft ist auch ein digitaler Nachlass vorhanden. Darunter können z.B. digitale Urheberrechte an Bildern oder Blogeinträgen, Social Media Profile oder E-Mails und Software-Nutzungsrechte gehören. Auch Vertragsbeziehungen zu Webhosts oder E-Mail-Providern werden dazu gezählt. Sowohl privat als auch geschäftlich sollte der digitale Nachlass bei der Nachlassregelung durch ein Testament oder einen Erbvertrag einbezogen werden.

IT-Recht: Internetrecht

Das Internet hat in den letzten Jahren als Informationsmedium zunehmend an Bedeutung gewonnen. Doch das Netz ist kein rechtsfreier Raum, ebenso wie außerhalb des Internets bestehen auch hier Regelungen, es gelten auch hier Gesetze. Sowohl für die Betreiber von Webseiten, Content-Ersteller und E-Shop-Inhaber als auch für Nutzer des World Wide Web und Social Media ist es wichtig, sich mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen.

Wir beraten Sie gerne zur Rechtssicherheit ihrer Homepage.

Unternehmen müssen sich aktiv mit der rechtssicheren Speicherung und Verarbeitung von Kunden- und Mitarbeiterdaten auseinander setzen. Dies erfordert neben technologisch sicheren Systemen auch die Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorgaben. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen in der Onlinekommunikation und im E-Commerce werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Ein Beispiel: Weil ein Lieferunternehmen über die Online-Plattform des Unternehmens keine Kontolöschung durch die User technisch möglich machte und unerwünschte Werbe-E-Mails zusendete, beschwerten sich ehemalige Kunden bei der Aufsichtsbehörde. Diese verhängte ein Bußgeld über fast 200.000 Euro.

Auch Abmahnungen sind ein Problem, mit dem sich Firmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Internet und der Internetnutzung auseinander setzen müssen. Nicht nur ein fehlerhaftes Impressum der Homepage kann eine Abmahnung provozieren. Datenschutzverstöße, unerlaubte Nutzung von Bildern oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken, fehlende Widerrufsbelehrung oder Content-Diebstahl – die Gründe dafür sind vielfältig.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Unsere Anwälte beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und prüfen, welche Reaktion auf die Abmahnung erfolgsversprechend sein könnte.

Leistungen der Merz & Lauf Rechtsanwälte im IT-Bereich

  • E-Commerce Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen
  • Ausgestaltung von IT-Verträgen (IT-Vertrag, Softwarevertrag, Wartungsvertrag, Softwareüberlassungsvertrag, Softwarenutzungsvertrag, Markenüberlassungsvertrag)
  • Prüfung der Internetpräsenz auf Verstöße, welche abgemahnt werden können – Rechtssicherheit Homepage
  • Erstellung oder Kontrolle des Impressums
  • Beratung zum rechtssicheren Umgang bei der Nutzung sozialer Medien (Facebook, LinkedIn, Blogs etc.)
  • E-Commerce  und Widerrufsbelehrungen
  • Verteidigung bei erhaltenen Abmahnungen im IT-Recht
  • Ausgestaltung modifizierter Unterlassungserklärungen.
  • Markenrechtsverstöße
  • Urheberrechtsverstöße
  • Datenschutzrecht
    • Datenschutzbestimmung
    • externer Datenschutzbeauftragter
    • Schulung interner Datenschutzbeauftragter

Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz


Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Dieter Merz


Sabrina Lahne

Urteile zum IT-Recht:

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Kündigung von Unterlassungserklärungen

Mit Urteil vom 19.02.2019 – Az. I ZR 6/17 – hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Unterlassungserklärungen von Seiten des Unterlassungsschuldners gekündigt werden können. Als Kündigungsgrund ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des…

Die Inhalte, die wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung stellen, können nur eine Auswahl der Rechtsfragen einzelner Bereiche aus dem Informationsrecht, Telekommunikationsrecht oder dem Medienrecht ansprechen. Eine Lektüre der vorstehenden Ausführungen kann keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellen. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch zum IT-Recht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte jederzeit zur Verfügung.

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